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Geblitzt auf dem Schrennweg in Sinsheim-Adersbach

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Geblitzt auf dem Schrennweg in Sinsheim-Adersbach

Sie wurden auf dem Schrennweg in Sinsheim-Adersbach geblitzt und haben Post zu dem Vorwurf erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Welche Schritte jetzt sinnvoll sind, hängt vor allem davon ab, welches Schreiben vorliegt und wie hoch die vorgeworfene Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz ist.

Wichtig ist zunächst das Datum der Zustellung: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Damit bleibt Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und den Vorwurf zu prüfen, bevor inhaltlich Stellung genommen wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße Schrennweg
Ort / Abschnitt Sinsheim-Adersbach
Bundesland Baden-Württemberg

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – der Unterschied zählt

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Ob Sie sich zur Sache erklären, entscheiden Sie selbst: Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch dann, wenn das Schreiben an Sie als Halter gerichtet ist und nach dem Fahrer fragt.

Ein Bußgeldbescheid ist dagegen fristgebunden. Läuft die Zwei-Wochen-Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb lohnt es sich, den Zustellungsvermerk auf dem Umschlag aufzubewahren und die Frist zu notieren, noch bevor Sie sich mit den Einzelheiten befassen.

Innerorts oder außerorts – was das für die Folgen bedeutet

Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf einer Straße wie dem Schrennweg richtet sich die Einordnung als innerorts oder außerorts allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung hat Gewicht: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Maßgeblich ist zudem nicht der zunächst gemessene Wert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen des Bußgeldkatalogs kann das den Unterschied machen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Fahrereigenschaft tragfähig zugeordnet ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit und das weitere Verfahren

Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen – ab 21 km/h liegt eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vor. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa einem drohenden Arbeitsplatzverlust.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – garantiert ist eine Verhandlung ohne Ihre Anwesenheit aber nicht. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann das Verfahren dennoch weitgehend aus der Ferne geführt werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe einen Anhörungsbogen zum Schrennweg erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also auch zur Fahrerfrage, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Gilt der Schrennweg als innerorts?

Das entscheidet ausschließlich die Beschilderung, also die Ortstafel an der betreffenden Stelle. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts die Regelsätze höher sind und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist als außerorts – bei Pkw ab 31 statt ab 41 km/h Überschreitung.

Weitere Messstellen: Rhein-Neckar-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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