Auf der A 5 in Höhe Weinheim, bei Kilometer 360,8 in Fahrtrichtung Karlsruhe, wird mobil gemessen; zulässig sind dort 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welcher Wert wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgehalten, und in welchem Verfahrensstadium befinden Sie sich?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen läuft: Gegen ihn können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anhand der Akte prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Weinheim |
| Fahrtrichtung | Karlsruhe |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der A 5: außerorts, aber nicht harmlos
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das wirkt sich doppelt aus: Die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts schon ab 31 km/h greift. Entscheidend ist dabei nie der roh gemessene Wert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt.
Trotzdem ist die Schwelle, ab der es über eine reine Geldbuße hinausgeht, schneller erreicht, als viele erwarten: Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Limit von 120 km/h liegt diese Grenze also bereits bei einem Tempo, das auf einer Autobahn nicht ungewöhnlich wirkt. Lohnend ist deshalb ein genauer Blick darauf, welcher Wert im Vorwurf steht und wie er zustande kommt.
Allgemein gilt: Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung, die auch nur zeitweise gelten kann. Ob die für Sie maßgebliche Beschilderung im konkreten Fall ordnungsgemäß angeordnet und für die Fahrtrichtung erkennbar aufgestellt war, gehört zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen.
Mobile Messung: was sich in der Akte überprüfen lässt
An dieser Stelle wird mobil gemessen. Bei mobilen Einsätzen hängt die Verwertbarkeit des Ergebnisses unter anderem davon ab, ob das Gerät gültig geeicht war, ob die Bedienvorgaben eingehalten wurden und ob die Dokumentation des Einsatzes vollständig ist. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zusätzlich zu klären, ob sich daraus die Person am Steuer tatsächlich zuordnen lässt.
Diese Prüfung setzt voraus, dass die vollständigen Unterlagen vorliegen – nicht nur der Bescheid oder der Anhörungsbogen. Akteneinsicht kann über einen Anwalt beantragt werden; das ist bereits vor einem Bescheid möglich und schließt eine spätere Einsichtnahme im laufenden Verfahren nicht aus. Ergibt sich daraus nichts Belastbares gegen die Messung, bleibt immer noch die Frage nach den Rechtsfolgen.
Dazu gehört ein möglicher Fahrverbotstermin: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kommt auch ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße in Betracht, etwa wenn beruflich Gravierendes droht; ob das trägt, entscheidet sich am Einzelfall.
Anhörungsbogen, Schweigerecht und Verfahren aus der Ferne
Erhalten Sie als Halter Post, müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden – niemand muss sich selbst belasten.
Wird die Frist für den Einspruch versäumt, tritt Rechtskraft ein; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden verpasst haben. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt die Kosten der Verteidigung häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 5 bei Weinheim gilt 120 km/h – ab wann wird es mehr als eine Geldbuße?
Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz. Ab 21 km/h darüber kommt ein Punkt hinzu, ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts – und dazu zählt die Autobahn – ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Ich war in Fahrtrichtung Karlsruhe unterwegs, bin mir aber beim Schild nicht sicher. Was hilft?
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; dabei lassen sich unter anderem Beschilderung, Messung und Eichung überprüfen. Bis dahin müssen Sie zur Sache keine Angaben machen.
Muss ich zum Amtsgericht fahren, wenn ich Einspruch einlege?
Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung stattfinden. Das Gericht kann Sie auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln – eine Anreise ist aber nicht in jedem Fall entbehrlich.
Weitere Messstellen: Rhein-Neckar-Kreis
- Geblitzt auf der A 6 bei Sinsheim, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt in Weinheim, Mannheimer Straße / Händelknoten Richtung Stadtmitte
- Geblitzt auf dem Schrennweg in Sinsheim-Adersbach
- Geblitzt auf der A 5 bei Ladenburg, Fahrtrichtung Heidelberg
- Geblitzt auf der B 38 an der Kreuzung Weinheim Richtung Saukopftunnel
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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