Sie wurden in Weinheim auf der Mannheimer Straße am Händelknoten in Fahrtrichtung Stadtmitte gemessen und haben nun Post erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung, und beide sollten Sie nicht ungeprüft beiseitelegen.
Wichtig ist zunächst, welches Schreiben Ihnen vorliegt. Beim Anhörungsbogen geht es um die Frage, wer gefahren ist – Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Beim Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch möglich ist; begründen müssen Sie diesen Einspruch nicht sofort. Unabhängig davon kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen – das ist bereits vor einem Bescheid möglich und die Grundlage jeder ernsthaften Prüfung.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Mannheimer Straße / Händelknoten (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Weinheim |
| Fahrtrichtung | Stadtmitte |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
Mannheimer Straße am Händelknoten: Wonach sich die Einordnung richtet
Ob eine Messstelle nach dem Bußgeldkatalog als innerorts oder außerorts gilt, entscheidet nicht der Straßenname und nicht das Gefühl beim Fahren, sondern die Beschilderung – konkret die Ortstafel. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Folgen aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen, bei Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.
Für Ihren Fall bedeutet das: Prüfen lässt sich unter anderem, welches Tempolimit an der Stelle in Fahrtrichtung Stadtmitte durch Zeichen angeordnet war, ob diese Beschilderung für Sie erkennbar und ordnungsgemäß aufgestellt war und ob der Vorwurf im Bescheid zur tatsächlichen Beschilderungslage passt. Hinzu kommt die Messtoleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, und nur der Wert danach ist maßgeblich. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, ob Punkte oder ein Fahrverbot überhaupt im Raum stehen.
Über die Akteneinsicht lassen sich neben der Beschilderung auch die Messung selbst, die Eichung und die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehen. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung dazu.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage, wann es wirkt, oft wichtiger als die Geldbuße. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – es lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Gründe müssen konkret und nachvollziehbar dargelegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt es sich, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.
Fristen, Halterpost und das Verfahren aus der Ferne
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht. Notieren Sie daher das Zustelldatum und handeln Sie innerhalb der zwei Wochen.
Wurden Sie als Halter angeschrieben, gilt: Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter von Weinheim entfernt wohnen, ist eine Anreise damit nicht immer nötig – garantieren lässt sich das aber nicht. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen für die Messung am Händelknoten erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Ihre Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen; Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Gilt die Stelle in der Mannheimer Straße als innerorts?
Maßgeblich ist allein die Beschilderung, also die Ortstafel, nicht der Straßenname oder das angeordnete Tempolimit. Die Einordnung wirkt sich auf Bußgeldhöhe und die Schwelle für ein Fahrverbot aus und lässt sich über die Akteneinsicht klären.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich, eine Begründung muss noch nicht dabei sein. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung in Betracht.
Weitere Messstellen: Rhein-Neckar-Kreis
- Geblitzt auf der A 6 bei Sinsheim, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf dem Schrennweg in Sinsheim-Adersbach
- Geblitzt auf der A 5 bei Ladenburg, Fahrtrichtung Heidelberg
- Geblitzt auf der B 38 an der Kreuzung Weinheim Richtung Saukopftunnel
- Geblitzt auf der A 5 bei Weinheim, km 360,8, Richtung Karlsruhe
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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