Auf der Landshuter Allee in München, Höhe Lichtmast 20, wird in Fahrtrichtung stadteinwärts mit einer festen Anlage die Geschwindigkeit gemessen. Zulässig sind an dieser Stelle 50 km/h. Wenn Sie deswegen Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Welcher Wert wird Ihnen vorgeworfen, und trägt die Messung diesen Wert überhaupt?
Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Bußgeldbescheid dagegen läuft: Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort begründen zu müssen. Danach kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und geprüft werden, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Landshuter Allee (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | München |
| Fahrtrichtung | FR stadteinwärts |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50 und die Staffelung des Vorwurfs
Bei einem zulässigen Wert von 50 km/h entscheidet schon eine kleine Differenz darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, erst der Wert danach ist die Grundlage für die Rechtsfolgen. Wer also nur knapp über einer Stufengrenze liegt, sollte genau nachrechnen, welcher Wert im Bescheid steht und wie er zustande gekommen ist.
Ob eine Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – nicht nach dem angegebenen Tempolimit. Diese Einordnung ist nicht nur eine Formalie: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Deshalb gehört zu einer Prüfung auch, wie der Vorwurf in der Akte eingeordnet wurde und ob die Beschilderung an der Messstelle diese Einordnung und das angegebene Limit trägt.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht
Bei einer stationären Anlage geht die erste Post regelmäßig an die Person, die als Halterin oder Halter eingetragen ist. Das bedeutet nicht, dass damit auch geklärt ist, wer gefahren ist. Verpflichtet sind Sie nur zu Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Unbedachte Formulierungen im Anhörungsbogen lassen sich später schwer wieder einfangen. Sinnvoller ist der geordnete Weg: Frist im Blick behalten, Einspruch fristgerecht einlegen, wenn ein Bescheid vorliegt, und anschließend die Akte anfordern. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der vorgeworfene Wert belastbar ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann auch geprüft werden, ob sich daraus tatsächlich eine Zuordnung zum Fahrer ergibt.
Wenn Sie nicht in München oder im Umkreis wohnen, ist das kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen; Unterlagen, Rückfragen und Abstimmung laufen schriftlich und telefonisch.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, hängt von Ihrem Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darlegung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – umso mehr lohnt hier eine Prüfung vor Ablauf der Einspruchsfrist. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der Landshuter Allee stadteinwärts geblitzt worden – muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Nachteil ausgelegt werden und ersetzt keinen Nachweis gegen Sie.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; die inhaltliche Prüfung kann nach Akteneinsicht folgen.
Zählt die Messstelle als innerorts?
Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach dem angegebenen Tempolimit von 50 km/h. Da innerorts höhere Regelsätze gelten als außerorts, gehört diese Einordnung zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen.
Weitere Messstellen: Bayern
- Geblitzt auf der B 2 R im Heckenstaller-Tunnel in München stadtauswärts
- Geblitzt auf der A 99 im Aubinger Tunnel in München, Richtung Norden
- Geblitzt an der Prinzregentenstraße Ecke Oettingenstraße in München
- Geblitzt auf der A 8 bei km 325,4, München-Ramersdorf, Richtung Salzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Marktheidenfeld, Fahrtrichtung Würzburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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