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Geblitzt auf der A 8 bei km 325,4, München-Ramersdorf, Richtung Salzburg

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Geblitzt auf der A 8 bei km 325,4, München-Ramersdorf, Richtung Salzburg

Sie wurden auf der A 8 bei km 325,4 in München-Ramersdorf in Fahrtrichtung Salzburg gemessen. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h, gemessen wurde mobil. Jetzt liegt bei Ihnen ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und damit die Frage, welcher Schritt sinnvoll ist.

Wichtig sind zwei Dinge: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, und gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Solange die Frist läuft, bleibt der Weg zur Akteneinsicht und zur Prüfung der Messung offen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt München-Ramersdorf
Fahrtrichtung Salzburg
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

80 km/h auf der Autobahn – was das für die Bewertung bedeutet

Die A 8 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist unabhängig davon, dass Sie sich hier im Bereich von München-Ramersdorf befinden: Für die Regelsätze kommt es nicht auf die Nähe zu einer Stadt an, sondern auf die Einordnung der Straße. Bei gleicher Überschreitung liegen die außerörtlichen Regelsätze niedriger als die innerörtlichen.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der auf dem Messfoto oder im Messprotokoll zunächst erscheint, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann das den Ausschlag geben, denn Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist außerorts im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung (Pkw) vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Ein Tempolimit auf der Autobahn ergibt sich aus der Beschilderung; es kann dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein. Für Ihren Fall heißt das: Ob das für Sie geltende Limit von 80 km/h korrekt und ausreichend angekündigt beschildert war, ist ein Punkt, der sich anhand der Akte überprüfen lässt.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Gemessen wurde hier mobil. Bei mobilen Messungen sind neben dem Messwert selbst regelmäßig weitere Aspekte von Bedeutung: die Eichung des eingesetzten Geräts, die Dokumentation der Messung, die Beschilderung, die für die Messstelle gilt, und die Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrzeug und Fahrer.

Diese Unterlagen sieht man nicht im Bescheid. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – und zwar bereits, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist oder ob Ansatzpunkte bestehen. Falls ein Messfoto vorliegt, wird auch dieses Teil der Prüfung, insbesondere bei der Frage, wer am Steuer saß.

Bekommen Sie als Halter Post, gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für angeschriebene Halter.

Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung ungenutzt ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der erste Schritt ist deshalb immer, das Zustellungsdatum zu notieren.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, eine Anreise ist aber auch nicht in jedem Fall erforderlich. Falls Sie weiter entfernt von München wohnen, lässt sich das Verfahren daher in großen Teilen aus der Ferne führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 8 galten 80 km/h – zählt das trotzdem als außerorts?

Ja. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig vom jeweiligen Tempolimit und davon, dass die Messstelle im Bereich von München-Ramersdorf liegt. Innerorts wären die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Lässt sich eine mobile Messung auf der A 8 überprüfen?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bußgeldbescheid. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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