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Geblitzt auf der A 8 bei Karlsbad (km 261,200)

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Geblitzt auf der A 8 bei Karlsbad (km 261,200)

Sie sind auf der A 8 bei Karlsbad im Bereich km 261,200 geblitzt worden und haben Post erhalten? Ob Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid: Beides ist ein Zwischenstand, kein Endergebnis. Entscheidend ist, was in der Akte steht und ob der vorgeworfene Wert einer Prüfung standhält.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden – sie kann nachgereicht werden, sobald über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorgang ausgewertet wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Karlsbad
Bundesland Baden-Württemberg

A 8 bei Karlsbad: Autobahn heißt außerorts

Die A 8 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Der Vorwurf bemisst sich außerdem nicht nach dem roh gemessenen Wert, sondern nach dem Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade in Grenzbereichen kann dieser Abzug darüber entscheiden, ob eine Stufe des Bußgeldkatalogs überhaupt erreicht ist.

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung – dauerhaft angeordnet oder nur vorübergehend. Welche Anordnung für den Ihnen vorgeworfenen Zeitpunkt maßgeblich war und ob sie für Sie erkennbar aufgestellt war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen. Diese Angaben ergeben sich erst aus der vollständigen Verfahrensakte. Zu prüfen sind dort unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer tragfähig zugeordnet werden können.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Erste Post geht regelmäßig an die Halteranschrift. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Angaben lassen sich später kaum wieder einfangen. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Qualität und Aussagekraft zu den Punkten, die sich erst nach Akteneinsicht beurteilen lassen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der anwaltlichen Vertretung häufig; eine kurze Deckungsanfrage klärt das vorab.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und die Entfernung zum Ort

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Katalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In besonderen Konstellationen – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist – kommt ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße in Betracht; das hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darlegung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie weiter entfernt von Karlsbad wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Korrespondenz, Akteneinsicht und Einspruch laufen schriftlich, eine Anreise ist dafür nicht erforderlich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 8 bei Karlsbad bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung kann später nachgereicht werden, etwa nach Akteneinsicht.

Gilt die Messung auf der A 8 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze liegen damit niedriger als bei einer vergleichbaren Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften.

Weitere Messstellen: Landkreis Karlsruhe

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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