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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 27 bei der Ausfahrt Dransfeld, Fahrtrichtung Göttingen

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Geblitzt auf der B 27 bei der Ausfahrt Dransfeld, Fahrtrichtung Göttingen

Sie wurden auf der B 27 bei der Ausfahrt Dransfeld in Fahrtrichtung Göttingen geblitzt und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt, denn davon hängt ab, ob eine Frist läuft.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Sie müssen darin Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Ein Bußgeldbescheid dagegen kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 27 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Ausfahrt Dransfeld
Fahrtrichtung Göttingen
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Welcher Regelsatz gilt – innerorts oder außerorts?

Bei Bundesstraßen ist diese Frage nicht nebensächlich: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Maßgeblich ist allein die Beschilderung, also insbesondere die Ortstafel. Liegt die vorgeworfene Stelle vor oder hinter dieser Tafel? Und welches Tempolimit war dort durch Verkehrszeichen angeordnet?

Beides ergibt sich nicht aus dem Bescheid allein, sondern aus der Akte. Zur Prüfung gehören daher regelmäßig die Beschilderung auf dem Fahrweg in Richtung Göttingen und die Frage, ob das angeordnete Limit für Sie überhaupt erkennbar war. Kommt die Behörde hier zu einer anderen Einordnung als die tatsächliche Verkehrsregelung, wirkt sich das unmittelbar auf Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot aus.

Hinzu kommt die Messtoleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, und nur der Wert danach ist für die Sanktion maßgeblich. Liegt Ihr Vorwurf knapp über einer Stufengrenze, kann schon dieser Punkt den Unterschied ausmachen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Ein drohendes Fahrverbot ist für viele der eigentliche Knackpunkt. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so auf Urlaub oder berufliche Termine legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls und muss mit konkreten Nachweisen unterlegt werden – etwa wenn der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet ist.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Fahrerfrage, Entfernung und Kosten

Häufig geht das erste Schreiben an die Halteranschrift, obwohl noch offen ist, wer gefahren ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört die Zuordnung zum Fahrer zu den Punkten, die überprüft werden können. Vorschnelle Erklärungen zur Sache sind dabei selten hilfreich: Schweigen zur Sache ist zulässig und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden – wer nichts sagt, gilt deshalb nicht als überführt.

Falls Sie weiter von Dransfeld entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen per E-Mail oder Post, Kommunikation telefonisch, Akteneinsicht und Stellungnahmen über die Kanzlei. Eine Anreise ist für die Bearbeitung nicht erforderlich.

Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich prüfen – Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann für Sie gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 27 bei Dransfeld erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie können zum Vorwurf schweigen, ohne dass dies gegen Sie verwendet werden darf; ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wie lange kann ich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort nachgereicht werden – sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Macht es einen Unterschied, ob die Stelle als innerorts oder außerorts gilt?

Ja. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und Autobahnen gelten stets als außerorts. Für eine Bundesstraße entscheidet die Beschilderung, insbesondere die Ortstafel.

Weitere Messstellen: Landkreis Göttingen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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