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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Hann. Münden, Fahrtrichtung Kassel

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Geblitzt auf der A 7 bei Hann. Münden, Fahrtrichtung Kassel

Sie sind auf der A 7 bei Hann. Münden in Fahrtrichtung Kassel in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten. Ob Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid: Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt, denn daran hängen die weiteren Möglichkeiten und die Fristen.

Ein Bußgeldbescheid lässt sich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Beim Anhörungsbogen gilt: Er ist noch keine Entscheidung. Sie müssen Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Hann. Münden
Fahrtrichtung Kassel
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn und was daraus folgt

Auf Autobahnen ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Diese kann streckenweise festgelegt sein, sie kann sich innerhalb kurzer Distanzen ändern, und sie kann auch nur vorübergehend gelten. Für den Vorwurf ist immer maßgeblich, welches Limit an der Stelle und zum Zeitpunkt der Fahrt tatsächlich angeordnet war – und ob diese Anordnung so beschildert war, dass sie für Vorbeifahrende erkennbar wurde. Genau das lässt sich anhand der Akte überprüfen.

Die A 7 zählt im Bußgeldkatalog zu den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Regelsätze aus: Bei derselben Überschreitung fallen sie außerorts geringer aus als innerorts. Eine Rolle spielt außerdem, welcher Wert der Bewertung zugrunde liegt. Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen; erst der Wert danach ist entscheidend. Liegt der Vorwurf nahe an einer Stufengrenze, kann dieser Abzug den Unterschied ausmachen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage nach dem Zeitpunkt wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls und muss konkret dargelegt werden, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, treten sie nicht ein.

Akteneinsicht und Verfahren aus der Ferne

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst damit wird nachvollziehbar, worauf der Vorwurf beruht. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Richtet sich das Schreiben an Sie als Halter, heißt das nicht automatisch, dass Ihnen die Fahrereigenschaft nachgewiesen ist. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die sich überprüfen lassen.

Der Ablauf bleibt dabei überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht nehmen, dann inhaltlich Stellung nehmen. Falls Sie weiter entfernt von Hann. Münden wohnen, lässt sich das Verfahren in der Regel vollständig schriftlich und aus der Ferne führen; eine persönliche Anreise ist für die Bearbeitung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie entscheiden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt auf der A 7 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf selbst schweigen, gilt das nicht als Eingeständnis und darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Zählt die Messung bei Hann. Münden als innerorts oder außerorts?

Die A 7 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerhalb geschlossener Ortschaften.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Begründung nach Akteneinsicht nachgereicht werden kann.

Weitere Messstellen: Landkreis Göttingen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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