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Geblitzt auf der A 8 bei Zuzmarshausen (km 72,5)

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Geblitzt auf der A 8 bei Zuzmarshausen (km 72,5)

Sie sind auf der A 8 bei Zuzmarshausen im Bereich km 72,5 in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: um die Frage, welches Schreiben Ihnen vorliegt, und um die Frist, die daran hängt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung müssen Sie dabei nicht sofort mitliefern. Ist der Einspruch fristgerecht eingelegt, lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und anschließend prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Zuzmarshausen
Bundesland Bayern

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 8 ist eine Bundesautobahn. Für die Einordnung im Bußgeldkatalog bedeutet das: Der Verstoß wird als Verstoß außerorts behandelt. Das ist kein Nebenaspekt, denn bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Regelsätze höher als die außerörtlichen. Eine Ortstafel oder eine innerörtliche Begrenzung spielt hier von vornherein keine Rolle.

Welche Geschwindigkeit an einem bestimmten Autobahnabschnitt zulässig ist, ergibt sich allgemein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise oder abschnittsweise gelten und über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für ein Bußgeldverfahren ist deshalb immer von Bedeutung, welches Limit Ihnen im Bescheid zugrunde gelegt wird und ob es für die Stelle, an der gemessen wurde, tatsächlich in dieser Höhe galt und ordnungsgemäß erkennbar angekündigt war. Diese Fragen lassen sich seriös erst nach Einsicht in die Verfahrensakte beurteilen – vorher stehen Ihnen nur die knappen Angaben aus dem Schreiben zur Verfügung.

Ebenfalls wichtig: Von dem gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung ist erst der Wert nach diesem Abzug. Gerade an den Grenzen der einzelnen Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen: Angaben zur Person ja, Angaben zur Sache nein

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter, nicht zwangsläufig die Person, die gefahren ist. Im Anhörungsbogen müssen Sie Ihre Personalien angeben – dazu sind Sie verpflichtet. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Vorschnelle Angaben im eigenen Wortlaut können dagegen Festlegungen schaffen, die später nicht mehr zurückgenommen werden können. Sinnvoll ist es, zunächst die Akte anzufordern und dann zu entscheiden, ob und was gesagt wird. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus die Fahrereigenschaft überhaupt zuverlässig ableiten lässt.

Wenn Sie nicht in der Nähe von Zuzmarshausen wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Der Kontakt zur Kanzlei, die Akteneinsicht und die Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise digital ab; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine Urlaubs- oder Ruhephase legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, ist eine Frage des Einzelfalls und muss belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso mehr lohnt hier der Blick in die Akte. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 8 bei Zuzmarshausen unterwegs – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Ihre Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; die inhaltliche Prüfung erfolgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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