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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Gersthofen

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Geblitzt auf der A 8 bei Gersthofen

Sie wurden auf der A 8 bei Gersthofen geblitzt und haben Post von der Behörde erhalten? Auf dieser Seite erfahren Sie, was ein Anhörungsbogen von einem Bußgeldbescheid unterscheidet, welche Frist Sie im Blick behalten müssen und welche Punkte sich bei einer Geschwindigkeitsmessung überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst nur eines: Wer ein Schreiben erhält, muss es nicht ungeprüft hinnehmen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Diese Zeit reicht, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und erst danach zu entscheiden, wie es weitergeht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Gersthofen
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A 8 gilt eine klare Einordnung: Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich dagegen nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – auf der Autobahn stellt sich diese Frage nicht.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der zunächst gemessen wurde. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die Rechtsfolgen. Weil die Sanktionen in Stufen nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt sind, kann dieser Abzug im Grenzbereich darüber entscheiden, ob Sie noch in einer niedrigeren Stufe landen.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit allgemein durch Beschilderung festgelegt – dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Welcher Wert für Ihren Vorwurf herangezogen wurde, ergibt sich aus dem Bescheid und aus der Akte. Gerade deshalb lohnt der Blick in die Unterlagen: Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Liegt ein Messfoto vor, gehört auch dieses zur Prüfung.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig kommt das erste Schreiben als Anhörungsbogen zum Fahrzeughalter. Ein solcher Bogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sie sind verpflichtet, Ihre Angaben zur Person zu machen – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie dagegen nicht machen. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Das ist mehr als eine Formalie. Vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen und können die Fahrerfrage klären, bevor überhaupt geprüft wurde, ob der Vorwurf in dieser Form trägt. Sinnvoll ist daher, zunächst die Akte anzufordern und erst auf dieser Grundlage über eine Stellungnahme zu entscheiden.

Falls Sie nicht in der Nähe von Gersthofen wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Die Kommunikation mit Behörde und Verteidigung läuft schriftlich, eine Anreise ist für die Prüfung der Akte nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police oder eine Deckungsanfrage klärt das vorab.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ist ein Fahrverbot im Raum, kommt es auf den Einzelfall an: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das muss dargelegt und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 8 bei Gersthofen geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich, sodass zunächst Akteneinsicht genommen und der Vorwurf geprüft werden kann.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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