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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg, km 9,694, Richtung München

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Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg, km 9,694, Richtung München

An dieser Stelle der A 8 bei Irschenberg, km 9,694, in Fahrtrichtung München wird mit einer stationären Anlage die Geschwindigkeit gemessen. Zulässig sind dort 100 km/h. Wenn Sie nun Post von der Bußgeldstelle haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welcher Vorwurf wird erhoben, und welche Frist läuft gerade?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang: Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss nicht gleich begründet werden. Damit bleibt der Weg offen, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Vorwürfe erst danach inhaltlich zu bewerten.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Irschenberg
Fahrtrichtung München
Bundesland Bayern
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S 330
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der A 8 – Einordnung als Außerortsstrecke

Für die Bemessung nach dem Bußgeldkatalog gilt eine wichtige Grundregel: Autobahnen werden stets als Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des Regelsatzes aus, denn bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Sätze durchweg höher. Der Vorwurf, der Ihnen für die Messung bei km 9,694 gemacht wird, richtet sich also nach den Außerorts-Stufen.

Maßgeblich ist dabei nicht der Wert, den die Anlage zunächst erfasst hat, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon dieser Abzug kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt – gerade wenn Ihr Wert knapp an einer Grenze liegt, lohnt der genaue Blick in die Unterlagen.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; solche Anordnungen können auch zeitlich begrenzt oder verändert werden. Ob die für Ihren Fall zugrunde gelegte Begrenzung im Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß beschildert und im Messprotokoll richtig abgebildet ist, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Stationäre Messung: Was bei der Akteneinsicht geprüft wird

Bei einer stationären Anlage steht die Technik fest an der Strecke und arbeitet ohne begleitende Bedienung. Genau deshalb kommt es auf die Dokumentation an. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Fahrerin oder einem konkreten Fahrer.

Die Fahrerfrage spielt oft die zentrale Rolle, weil die Post zunächst an die Halteradresse geht. Falls ein Messfoto vorliegt, kommt es darauf an, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung ergibt. Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Eine vorschnelle schriftliche Schilderung des Geschehens kann dagegen Festlegungen schaffen, die später nur schwer zu korrigieren sind.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt ganz vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter von Irschenberg entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über die Kanzlei, eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330

So misst der Traffistar S330

Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.

Was wir in der Akte prüfen

Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:

  • Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
  • Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
  • Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
  • Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
  • Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
  • Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.

Zur Einordnung

Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.

Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 8 Richtung München unterwegs – gelten dort die günstigeren Außerorts-Sätze?

Ja, Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung bei Irschenberg ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden und bedeutet nicht, dass der Vorwurf als bewiesen gilt.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig, sodass die Akte erst danach ausgewertet werden kann.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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