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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg / Bad Aibling, km 9,694, Richtung München

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Geblitzt auf der A 8 bei Irschenberg / Bad Aibling, km 9,694, Richtung München

Sie wurden auf der A 8 bei Irschenberg / Bad Aibling in Fahrtrichtung München gemessen, bei km 9,694 und einem Tempolimit von 100 km/h. Die Messung erfolgte an einer stationären Anlage. Jetzt liegt Ihnen entweder ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid vor.

Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet sein. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Irschenberg / Bad Aibling
Fahrtrichtung München
Bundesland Bayern
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S 330
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der A 8 – warum die Zahl nach Toleranzabzug zählt

Auf Autobahnen gilt im Bußgeldkatalog stets der Bereich außerorts, unabhängig davon, welche Orte in der Nähe liegen. Für Sie bedeutet das: Die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Maßgeblich ist hier das angeordnete Tempolimit von 100 km/h in Fahrtrichtung München.

Von dem gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert nach diesem Abzug entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen lohnt der genaue Blick: Wenige Stundenkilometer können darüber entscheiden, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder ob zusätzlich Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen.

Punkte im Fahreignungsregister sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie deshalb im Bescheid, welcher Geschwindigkeitswert dort als vorwerfbar zugrunde gelegt wird und ob der Toleranzabzug korrekt ausgewiesen ist.

Beschilderung, Messung und Fahrerzuordnung – was sich überprüfen lässt

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung; sie können dauerhaft oder nur zeitweise angeordnet sein. Ob das Tempolimit zum Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß und für Vorbeifahrende erkennbar angezeigt war, gehört deshalb zu den Punkten, die sich im Verfahren überprüfen lassen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Dabei lassen sich unter anderem der Messvorgang selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrzeugführer prüfen. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kommt es darauf an, ob sich daraus die Person am Steuer überhaupt zweifelsfrei ergibt. Ohne Akteneinsicht bleibt all das Spekulation – deshalb ist der fristwahrende Einspruch der erste, die inhaltliche Auseinandersetzung der zweite Schritt.

Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, ist damit noch keine Entscheidung gegen Sie ergangen. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Fahrverbot, Probezeit und Bearbeitung aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist entscheidend, ob es Ihr erstes ist. Lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; im Gegenzug wird die Geldbuße dann erhöht. Ob das in Ihrem Fall greifen kann, hängt von den individuellen Umständen ab und muss im Einzelnen dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen: Ein solches Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch, Vertretung im Termin durch den Verteidiger. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330

So misst der Traffistar S330

Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.

Was wir in der Akte prüfen

Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:

  • Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
  • Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
  • Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
  • Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
  • Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
  • Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.

Zur Einordnung

Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.

Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 8 Richtung München bei Tempo 100 geblitzt – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, auch wenn in der Nähe Ortschaften liegen. Die Regelsätze liegen dadurch bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung bei Irschenberg / Bad Aibling ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache dagegen nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Behörde eingehen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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