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Geblitzt auf der A 650 bei Bad Dürkheim (km 1,8)

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Geblitzt auf der A 650 bei Bad Dürkheim (km 1,8)

Sie wurden auf der A 650 bei km 1,80 in Bad Dürkheim gemessen und haben deshalb Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, welche Unterschiede zwischen beiden Schreiben bestehen, welche Fristen laufen und welche Punkte in einem solchen Verfahren überprüfbar sind.

Wichtig ist zunächst nur eines: Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, und dieser Einspruch braucht zunächst keine Begründung. Damit bleibt Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, ob und mit welchen Argumenten das Verfahren weitergeführt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 650 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bad Dürkheim
Bundesland Rheinland-Pfalz

Autobahn A 650: Warum die Einordnung als „außerorts“ zählt

Die A 650 ist eine Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog bedeutet das: Der Verstoß wird nach den Außerorts-Sätzen bewertet. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerorts, und auch ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen – bei Pkw ab 41 km/h, innerorts dagegen schon ab 31 km/h. Für die Frage, ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, käme es auf die Beschilderung mit der Ortstafel an; auf Autobahnen stellt sich diese Frage nicht.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt werden, dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Entscheidend ist deshalb immer, welcher Wert für die konkrete Fahrtsituation gegolten hat und ob die Beschilderung so aufgestellt und erkennbar war, dass sie für Sie verbindlich war. Genau das lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen, nicht anhand des Bescheidtextes allein.

Beachten Sie außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist allein der Wert nach diesem Abzug – er entscheidet mitunter darüber, ob eine Stufe des Katalogs noch erreicht wird oder nicht.

Anhörungsbogen oder Bescheid – was Sie jetzt tun und lassen können

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf daraus kein Nachteil hergeleitet werden; Sie gelten dadurch nicht als überführt. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, zählt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb sollte der Zustellungstag festgehalten werden.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dessen Aussagekraft Teil dieser Prüfung. Erst wenn diese Unterlagen bekannt sind, lässt sich beurteilen, ob Einwände tragen.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte sind es, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ist ein Fahrverbot Thema und liegt kein rechtskräftiges Fahrverbot aus den zwei Jahren vor der Tat vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln. Falls Sie weiter entfernt von Bad Dürkheim wohnen, ist eine Anreise also nicht zwangsläufig nötig – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police lohnt sich vor der Entscheidung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 650 bei Bad Dürkheim als innerorts oder außerorts?

Als außerorts. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend nach den Außerorts-Sätzen bewertet, sodass Geldbuße und Fahrverbotsgrenze günstiger liegen als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen zu der Messung ausfüllen?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Ich wohne nicht in der Nähe von Bad Dürkheim – muss ich zum Termin erscheinen?

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Viel läuft schriftlich über den Anwalt, eine Anreise ist aber nicht in jedem Fall entbehrlich.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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