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Geblitzt auf der A 650 vor AS Gönnheim, Ellerstadt – Richtung Bad Dürkheim

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Geblitzt auf der A 650 vor AS Gönnheim, Ellerstadt – Richtung Bad Dürkheim

Sie sind auf der A 650 vor AS Gönnheim bei Ellerstadt in Richtung Bad Dürkheim gemessen worden – dort gilt an dieser Stelle Tempo 80, gemessen wurde aus einem Blitzeranhänger. Nun liegt ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid vor, und die Frage ist, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Wichtig ist zuerst die Zeitschiene: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 650 (Autobahn)
Ort / Abschnitt vor AS Gönnheim, Ellerstadt
Fahrtrichtung Bad Dürkheim
Bundesland Rheinland-Pfalz
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der A 650: Was die Beschilderung bedeutet

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts – das gilt auch für die A 650 vor AS Gönnheim. Für Sie ist das günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher.

Eine zahlenmäßige Begrenzung auf einer Autobahn ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten, und maßgeblich ist, welches Limit für den konkreten Fahrstreifen und den konkreten Abschnitt in Fahrtrichtung Bad Dürkheim wirksam angeordnet war. Deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich im Verfahren überprüfen lassen: Standen die Zeichen so, dass sie für Sie erkennbar waren, und war die Anordnung wirksam? Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.

Vom gemessenen Wert wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug – gerade an Grenzen, ab denen Punkte oder ein Fahrverbot in Betracht kommen, kann das entscheidend sein.

Messung aus dem Blitzeranhänger – und die Frage, wer gefahren ist

Gemessen wurde hier aus einem Blitzeranhänger. Für das Verfahren ändert das an Ihren Rechten nichts: Auch eine solche Messung muss ordnungsgemäß durchgeführt und das eingesetzte Gerät gültig geeicht sein. Was sich davon aus der Akte ergibt, zeigt erst die Akteneinsicht.

Häufig geht die Post zunächst an die Person, die als Halterin oder Halter im Register steht. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Person auch gefahren ist. Falls ein Messfoto vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ableiten lässt. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen sind deshalb selten hilfreich – Sie dürfen zunächst prüfen lassen, was Ihnen überhaupt vorgehalten wird.

Wenn Sie nicht in der Nähe von Ellerstadt wohnen, ist das kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Entfernung führen; der Kontakt läuft über Telefon, E-Mail und Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Deckungsanfrage klärt das vorab.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst legen und so mit Urlaub oder ruhigeren Wochen abstimmen.

In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht – solche Umstände müssen konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vorher, also solange noch keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – ein weiterer Grund, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 650 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, also auch die A 650 vor AS Gönnheim. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Ein Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Zählt der gemessene Wert oder ein niedrigerer?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist der Wert danach. Bei Tempo 80 kann das darüber entscheiden, ob eine Punkte- oder Fahrverbotsgrenze überhaupt erreicht ist.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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