Sie wurden auf der A 3 bei Offenbach in Fahrtrichtung Offenbach gemessen, an einer Stelle mit einem Tempolimit von 50 km/h. Kurz darauf kommt Post: entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensschritte mit unterschiedlichen Folgen.
Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, und eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen dagegen ist noch kein Bescheid – Sie müssen dort nur Ihre Personalien angeben, nicht aber schildern, wie es zu der Fahrt kam.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Offenbach |
| Fahrtrichtung | Richtung Offenbach |
| Bundesland | Hessen |
| Messgerät | PoliScan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Tempo 50 auf einer Autobahn – warum das die Einordnung verschiebt
Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung abweichend von der Grundregel festgelegt werden, teils dauerhaft, teils nur vorübergehend. An dieser Stelle gilt für Ihre Fahrtrichtung ein Limit von 50 km/h – ein Wert, der deutlich unter dem liegt, was auf einer Autobahn sonst zu erwarten ist.
Für die Bewertung des Verstoßes bleibt es dennoch dabei: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Maßgeblich ist außerdem nicht der abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade wenn Sie knapp unterhalb einer der Stufen liegen, an denen Punkte oder ein Regelfahrverbot beginnen, lohnt ein genauer Blick auf diese Rechnung.
Bei einem niedrigen Limit ist die Schwelle von 21 km/h Überschreitung schnell erreicht. Ab diesem Wert wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Katalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen
Erhält zunächst der Halter Post, geht es meist um die Frage, wer gefahren ist. Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen und schränken die Verteidigung oft ein.
Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfungspunkt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und eben die Fahreridentifizierung nachvollziehen. Erst danach steht fest, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden – dann steigt die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet sich am Einzelfall.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.
Falls Sie weiter entfernt von Offenbach wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Schriftverkehr und Akteneinsicht laufen ohnehin schriftlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten der Verteidigung.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der Autobahn galten 50 km/h – wird das wie innerorts bewertet?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog unabhängig vom angeordneten Limit als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.</p>
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Sie müssen Ihre Personalien angeben, nicht aber Angaben zur Sache machen. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.
Weitere Messstellen auf der A 3 in Hessen
- Geblitzt auf der A 3 bei Idstein, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 3 bei Idstein in Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 3 bei Limburg an der Lahn, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 3 bei Wiesbaden-Breckenheim, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 3 bei Raunheim, km 163,0
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.