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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Raunheim, km 163,0

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Geblitzt auf der A 3 bei Raunheim, km 163,0

Sie wurden auf der A 3 bei Raunheim im Bereich von Kilometer 163,0 gemessen und haben Post in der Sache erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: den tatsächlich vorwerfbaren Geschwindigkeitswert und die Fristen, die ab Zustellung laufen.

Handelt es sich noch um einen Anhörungsbogen, ist damit keine Entscheidung gefallen – Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dem Einspruch nicht beiliegen. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Raunheim
Bundesland Hessen

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist zunächst wichtig, welcher Bußgeldrahmen gilt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei identischer Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Für eine Messung auf der A 3 bei Raunheim ist also der außerörtliche Maßstab einschlägig.

Welcher Geschwindigkeitswert an einer konkreten Stelle einer Autobahn maßgeblich ist, ergibt sich allein aus der dort gültigen Beschilderung. Diese kann dauerhaft durch Verkehrszeichen oder vorübergehend – etwa durch Wechselverkehrszeichen oder mobile Anordnungen – festgelegt sein. Für Betroffene bedeutet das: Zur Prüfung gehört nicht nur die Frage, wie schnell gefahren wurde, sondern auch, ob die Begrenzung, auf die sich der Vorwurf stützt, im Tatzeitpunkt wirksam und ordnungsgemäß erkennbar angeordnet war. Das lässt sich sinnvoll erst beurteilen, wenn die Akte mit den Angaben zur Messung und zur Beschilderung vorliegt.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass von der gemessenen Geschwindigkeit eine Messtoleranz abgezogen wird. Erst der Wert nach diesem Abzug ist Grundlage für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Gerade wenn Sie knapp an einer Stufengrenze liegen, kann dieser Punkt über die Folgen entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und was sich beeinflussen lässt

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: ein Punkt, bei höheren Überschreitungen, für die ein Regelfahrverbot vorgesehen ist, zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage des Zeitpunkts wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. Urlaub oder eine ruhigere Arbeitsphase lassen sich so einplanen.

In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden – von selbst berücksichtigt sie niemand.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es sich, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Verfahren aus der Ferne führen – auch ohne Termin vor Ort

Ein Vorwurf, der auf einer Messung auf der A 3 gründet, muss nicht in der Nähe des Messorts bearbeitet werden. Falls Sie weiter entfernt wohnen oder beruflich viel unterwegs sind, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Distanz führen: Sie übermitteln die Unterlagen digital, die Akteneinsicht und der Schriftverkehr laufen über die Kanzlei.

Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrzeugführer. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu. Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, gilt: Ihre Personalien sind anzugeben, zur Sache dürfen Sie schweigen. Aus dem Schweigen darf kein Nachteil hergeleitet werden, und es macht den Vorwurf nicht zum Beweis.

Praktischer Hinweis zu den Kosten: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten der Verteidigung. Eine Deckungsanfrage kann parallel zur Fristsicherung gestellt werden, sodass keine Zeit verloren geht.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 3 bei Raunheim als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.</antwort>

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zu km 163,0 erhalten – muss ich etwas zugeben?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung ist dabei nicht erforderlich; die inhaltliche Prüfung erfolgt anschließend nach Akteneinsicht.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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