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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Idstein in Fahrtrichtung Frankfurt

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Geblitzt auf der A 3 bei Idstein in Fahrtrichtung Frankfurt

Sie sind auf der A 3 bei Idstein in Fahrtrichtung Frankfurt gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: um die Frist, die mit der Zustellung läuft, und um die Frage, ob der Vorwurf in der vorliegenden Form überhaupt trägt.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Kam bislang nur ein Anhörungsbogen, ist noch kein Bescheid in der Welt – Angaben zur Person sind verpflichtend, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, und zwar bereits vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Idstein
Fahrtrichtung Frankfurt
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und was das für die Folgen bedeutet

Die A 3 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend nach den Außerorts-Sätzen behandelt. Das wirkt sich auf zwei Ebenen aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen, während innerorts bereits 31 km/h genügen.

Unabhängig davon beginnt die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister ab 21 km/h Überschreitung. Es ist dann ein Punkt vorgesehen; zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Maßgeblich ist stets nicht der roh gemessene Wert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der genaue Blick in die Akte: Ein Vorwurf, der knapp über einer Grenze liegt, kann nach korrekter Berechnung auch darunter liegen.

Auf Autobahnen gilt zudem allgemein, dass ein Tempolimit durch Beschilderung angeordnet wird – dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Ob die Beschilderung zum Tatzeitpunkt so vorhanden, gültig und für Sie erkennbar war, wie es der Vorwurf voraussetzt, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen lassen.

Was sich im Verfahren überprüfen lässt

Der Bußgeldbescheid nennt Ihnen das Ergebnis, nicht den Weg dorthin. Erst die Akteneinsicht macht sichtbar, worauf der Vorwurf beruht. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die durchgesehen werden.

Wichtig ist dabei die Reihenfolge. Zuerst sichert der fristgerechte Einspruch, dass der Bescheid nicht rechtskräftig wird; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt danach auf Grundlage der Akte. Läuft die Frist ungenutzt ab, tritt Rechtskraft ein. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich dann, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht einrichten.

Sind Sie als Halter angeschrieben worden, obwohl Sie nicht gefahren sind, gilt: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Wie Sie mit der Fahrerfrage umgehen, sollten Sie erst entscheiden, wenn der Akteninhalt bekannt ist.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht; die Geldbuße wird dann erhöht, und ob das in Betracht kommt, entscheidet sich am Einzelfall. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, was eine Abstimmung mit Urlaub oder beruflichen Terminen erlaubt.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch hier zählt also, ob und wie gegen den Bescheid vorgegangen wird.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den man frühzeitig ansprechen sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 3 Richtung Frankfurt geblitzt – gelten die Innerorts- oder die Außerorts-Sätze?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Damit sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Hessen zu fahren?

Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und für eine Hauptverhandlung kann das Amtsgericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer erforderlich, aber auch nicht in jedem Fall ausgeschlossen.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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