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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg-West, Fahrtrichtung Frankfurt

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Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg-West, Fahrtrichtung Frankfurt

Sie sind auf der A 3 bei Aschaffenburg-West in Fahrtrichtung Frankfurt gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, worauf es bei der Geschwindigkeitsmessung ankommt und welche Schritte Ihnen jetzt offenstehen.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wenn Sie dazu schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden und gilt nicht als Eingeständnis.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Aschaffenburg-West
Fahrtrichtung Frankfurt
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimit auf der Autobahn: Es kommt auf die Beschilderung an

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Sie kann durchgehend gelten, aber auch nur abschnittsweise oder vorübergehend angeordnet sein, und sie kann über Verkehrszeichenbrücken wechselnd angezeigt werden. Für die Bewertung eines Vorwurfs ist deshalb entscheidend, welcher Wert an der Stelle der Messung in Ihrer Fahrtrichtung – hier Richtung Frankfurt – tatsächlich angeordnet und wirksam bekanntgegeben war.

Genau hier lohnt sich ein Blick in die Akte. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon vor dem Erlass eines Bescheids. Prüfen lässt sich dabei unter anderem, ob die Beschilderung dokumentiert und schlüssig ist, ob das eingesetzte Messmittel gültig geeicht war, ob die Messung nachvollziehbar durchgeführt und ausgewertet wurde und ob die Zuordnung zum Fahrer überhaupt tragfähig ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die durchgesehen werden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zahlenbasis: Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung des Vorwurfs ist erst der Wert nach diesem Abzug – er kann über die Zuordnung zu einer Stufe des Bußgeldkatalogs entscheiden.

Außerorts: Was bei Punkten und Fahrverbot gilt

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift. Ob eine andere Straße als innerorts gilt, richtet sich dagegen nach der Ortstafel – auf der A 3 spielt diese Frage keine Rolle.

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Dinge wichtig. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist zusätzlich zu beachten: Eine Überschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Wird zunächst der Halter angeschrieben, bedeutet das nicht, dass damit auch die Fahrereigenschaft feststeht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch für Halter, die Post bekommen. Vorschnelle Angaben zur Sache lassen sich später kaum wieder einfangen – sinnvoller ist es, erst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Achten Sie deshalb auf das Zustelldatum und nicht auf das Datum im Briefkopf.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Aschaffenburg wohnen, lässt sich der Kontakt zur Kanzlei vollständig per Telefon, E-Mail oder Post führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt auf der A 3 Richtung Frankfurt erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.</p>

Gilt die Messstelle bei Aschaffenburg-West als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, also auch die A 3. Die Regelsätze sind damit niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Kann ich die Messung prüfen lassen, ohne schon Einspruch eingelegt zu haben?

Ja, Akteneinsicht kann über einen Anwalt bereits vor einem Bußgeldbescheid beantragt werden. Geprüft werden können dabei etwa Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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