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Geblitzt auf der A255 Höhe Abfahrt A1 in Hamburg, Richtung Hannover

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Geblitzt auf der A255 Höhe Abfahrt A1 in Hamburg, Richtung Hannover

Auf der A255 in Hamburg, Höhe Abfahrt A1 in Richtung Hannover, gilt an dieser Stelle Tempo 60. Gemessen wird hier mit einem Blitzeranhänger. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Behauptung der Behörde – entschieden ist damit noch nichts.

Wichtig ist jetzt vor allem der zeitliche Rahmen: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Liegt bislang nur ein Anhörungsbogen vor, sind Sie zu Angaben über Ihre Person verpflichtet, zur Sache selbst dagegen nicht. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der erhobenen Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 255 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Höhe Abfahrt A1, Hamburg
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Hamburg
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Tempo 60 auf einer Autobahn – warum die Einordnung wichtig ist

Die A255 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das hat eine praktische Folge: Bei derselben Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Wer eine Verwarnung oder einen Bescheid mit innerörtlichen Sätzen erhält, sollte deshalb prüfen lassen, ob die Einordnung stimmt.

Das an dieser Stelle maßgebliche Limit von 60 km/h liegt deutlich unter dem, was auf Autobahnen sonst üblich ist. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen werden allgemein durch Beschilderung festgelegt und können auch nur zeitweise gelten. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich über die Akte überprüfen lassen: ob die Schilder so angeordnet und aufgestellt waren, dass die Beschränkung für die gemessene Fahrspur und Fahrtrichtung Hannover verbindlich war, und ob sie rechtzeitig vor der Messstelle erkennbar war.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zahl selbst. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist für die Bewertung maßgeblich. Bei einem Limit von 60 km/h liegt die Grenze von 21 km/h Überschreitung, ab der es Punkte im Fahreignungsregister gibt, bereits bei einem Tempo, das auf einer Autobahn schnell erreicht ist. Ein Punkt kommt ab dieser Schwelle in Betracht, zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Messung mit dem Blitzeranhänger: was überprüfbar ist

Hier wird mit einem Blitzeranhänger gemessen, also mit einer mobil aufgestellten Einheit. Auch bei solchen Messungen gilt: Die Verwertbarkeit hängt davon ab, dass das Gerät ordnungsgemäß eingesetzt und wirksam geeicht war und dass die Dokumentation in der Akte nachvollziehbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.

Die Fahrerfrage ist ein eigener Punkt. Post geht zunächst an die Person, die als Halter eingetragen ist – das muss nicht die Person sein, die gefahren ist. Falls ein Messfoto vorliegt, kommt es darauf an, ob sich daraus eine belastbare Identifizierung ergibt. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden.

Fahrverbot, Probezeit und Bearbeitung aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, ist zweierlei bedeutsam. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – es bestand also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Unabhängig davon kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, richtet sich nach dem Einzelfall, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch aus diesem Grund lohnt die Prüfung, bevor etwas rechtskräftig wird.

Falls Sie nicht in Hamburg oder in der Umgebung wohnen: Ein Verfahren dieser Art lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail oder Post, Akteneinsicht und Korrespondenz über den Anwalt. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten; das lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A255 gilt hier Tempo 60 – wird das wie innerorts bewertet?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, wie niedrig das angeordnete Limit ist. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.

Kann eine Messung mit dem Blitzeranhänger angegriffen werden?

Überprüfbar ist stets, ob das Messgerät wirksam geeicht und ordnungsgemäß eingesetzt war und ob die Unterlagen in der Akte die Messung nachvollziehbar belegen. Dazu gehören auch die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer; Grundlage dafür ist die Akteneinsicht.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt Richtung Hannover erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, gelten Sie deshalb nicht als überführt und es darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; ein Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bußgeldbescheid.

Weitere Messstellen: Hamburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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