Auf der A23 in Höhe Schulenburg bei Itzehoe wurde in Fahrtrichtung Pinneberg mobil mit einem Gerät vom Typ PoliScan Speed gemessen. Zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Was steht in dem Schreiben – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid?
Der Unterschied entscheidet über das Vorgehen. Ein Bußgeldbescheid setzt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung in Gang, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann; begründen lässt sich der Einspruch später. Beim Anhörungsbogen läuft diese Frist noch nicht. Beide Male gilt: Bevor Sie sich zur Sache äußern, sollten Sie wissen, was die Akte tatsächlich hergibt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 23 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Höhe Schulenburg, Itzehoe |
| Fahrtrichtung | Pinneberg |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempolimit 100 auf der A23 – und was daraus folgt
Die A23 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das wirkt sich unmittelbar auf die Einordnung Ihres Falls aus, denn bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Entscheidend ist dabei nie der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert ist maßgeblich. Gerade an Schwellen, an denen die nächste Stufe beginnt, kann das den Unterschied ausmachen.
Wo auf einer Autobahn ein Tempolimit gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht nur interessant, wie schnell Sie gefahren sind, sondern auch, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, für Ihre Fahrtrichtung – hier Richtung Pinneberg – ordnungsgemäß ausgeschildert und erkennbar war. Diese Frage lässt sich seriös erst beantworten, wenn die Unterlagen zur Messstelle vorliegen.
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Mobile Messung: Worauf sich eine Prüfung stützen kann
Bei einer mobilen Messung wird die Anlage für den jeweiligen Einsatz aufgebaut und wieder abgebaut. Genau deshalb lohnt der Blick in die Unterlagen: Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer überprüfen. Dokumente wie das Messprotokoll oder der Eichnachweis liegen dem Bescheid in aller Regel nicht bei – sie müssen angefordert werden.
Auch die Fahrerfrage ist ein eigener Punkt. Halterpost bedeutet nicht automatisch, dass die Fahrereigenschaft feststeht. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zu den Vorwürfen schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf auch nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann dessen Aussagekraft im Rahmen der Akteneinsicht bewertet werden.
Fahrverbot, Kosten und Bearbeitung aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Daneben kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz gefährdet wäre; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrem Einzelfall ab und muss konkret dargelegt werden.
Falls Sie nicht in der Nähe von Itzehoe wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, Einspruch und Akteneinsicht erfordern keine persönliche Anwesenheit. Und falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung – die Deckungsanfrage kann im Zuge der Mandatsübernahme gestellt werden.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A23 galten 100 km/h – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingestuft, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Die Regelsätze fallen deshalb niedriger aus als bei einer vergleichbaren Überschreitung innerorts.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Itzehoe erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Lohnt sich Akteneinsicht bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed?
Die Akte enthält Unterlagen, die dem Bescheid nicht beiliegen, etwa zu Eichung, Messdurchführung und Beschilderung. Erst mit diesen Informationen lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.
Weitere Messstellen: Schleswig-Holstein
- Geblitzt auf der A 23 bei Halstenbek, Richtung Elmshorn
- Geblitzt auf der A 7 bei Handewitt, Fahrtrichtung Flensburg
- Geblitzt auf der A1 bei Braak Richtung Lübeck
- Geblitzt auf der A 21 bei Bargteheide, km 65,2, Richtung Kiel
- Geblitzt auf der A 7 bei Schuby, Fahrtrichtung Flensburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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