Sie wurden auf der A 2 zwischen Brandenburg und Lehnin gemessen und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides bedeutet nicht, dass die Sache entschieden ist. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt und welche Frist daran hängt.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 2 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | zwischen Brandenburg und Lehnin |
| Bundesland | Brandenburg |
A 2: Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich aus
Die A 2 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als außerorts. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit unter denen, die innerorts vorgesehen sind. Ob eine Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich sonst nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel – bei einer Autobahn stellt sich diese Frage nicht.
Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle zulässig ist, ergibt sich auf Autobahnen allgemein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein oder nur zeitweise gelten. Für Ihr Verfahren heißt das: Es kommt darauf an, welche Beschilderung zum Tatzeitpunkt tatsächlich vorhanden und wirksam war und ob sie für die Fahrtrichtung galt, in der Sie unterwegs waren. Diese Angaben stehen nicht im Bescheid, sondern ergeben sich erst aus der Verfahrensakte.
Ein weiterer Punkt betrifft die Zahl, die im Schreiben steht. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das den Unterschied machen – etwa dort, wo Punkte oder ein Regelfahrverbot ins Spiel kommen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist wichtig zu wissen: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und die Zeit entsprechend legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls, etwa wenn ohne Führerschein der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden – von allein wird sie niemand berücksichtigen.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.
Akteneinsicht und Verteidigung auch aus der Ferne
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst damit lässt sich beurteilen, was im Verfahren überhaupt vorliegt. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kommt die Frage hinzu, ob sich daraus die Person am Steuer erkennen lässt.
Ein häufiger Punkt bei Autobahnfahrten: Die Post geht zunächst an den Halter, der nicht zwingend gefahren ist. Wer auf einen Anhörungsbogen voreilig Angaben zur Sache macht, schafft damit gelegentlich erst die Grundlage für den Bescheid. Sinnvoll ist deshalb, die Frist zu notieren und zuerst zu klären, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
Der Ablauf bleibt überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht nehmen, Inhalt prüfen, dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Falls Sie weiter entfernt von Brandenburg oder Lehnin wohnen, lässt sich ein Bußgeldverfahren regelmäßig vollständig schriftlich und aus der Ferne führen; eine Anreise ist dafür zunächst nicht nötig. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig – ein Blick in die Police oder eine kurze Anfrage bei der Versicherung lohnt sich, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 2 zwischen Brandenburg und Lehnin unterwegs – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze liegen bei gleicher Überschreitung damit niedriger als innerorts.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?
Ihre Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und macht Sie nicht zum überführten Fahrer.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass Sie die Begründung nach Akteneinsicht nachreichen können.
Weitere Messstellen: Brandenburg
- Geblitzt auf der A 2 bei Ziesar, Höhe Buckautal Nord, Richtung Berlin / Hannover
- Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus, Höhe Hausnummer 36
- Geblitzt auf der A 15 bei Koppatz, Cottbus, Richtung Spreewald
- Geblitzt auf der BAB 2 bei km 11,9, Kontrollstelle BALM, Richtung AD Werder
- Geblitzt auf der K 6910 in Geltow
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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