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Geblitzt auf der A 2 zwischen Brandenburg und Lehnin

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Geblitzt auf der A 2 zwischen Brandenburg und Lehnin

Sie wurden auf der A 2 zwischen Brandenburg und Lehnin gemessen und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides bedeutet nicht, dass die Sache entschieden ist. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt und welche Frist daran hängt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Ort / Abschnitt zwischen Brandenburg und Lehnin
Bundesland Brandenburg

A 2: Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich aus

Die A 2 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als außerorts. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit unter denen, die innerorts vorgesehen sind. Ob eine Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich sonst nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel – bei einer Autobahn stellt sich diese Frage nicht.

Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle zulässig ist, ergibt sich auf Autobahnen allgemein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein oder nur zeitweise gelten. Für Ihr Verfahren heißt das: Es kommt darauf an, welche Beschilderung zum Tatzeitpunkt tatsächlich vorhanden und wirksam war und ob sie für die Fahrtrichtung galt, in der Sie unterwegs waren. Diese Angaben stehen nicht im Bescheid, sondern ergeben sich erst aus der Verfahrensakte.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zahl, die im Schreiben steht. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das den Unterschied machen – etwa dort, wo Punkte oder ein Regelfahrverbot ins Spiel kommen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist wichtig zu wissen: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und die Zeit entsprechend legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls, etwa wenn ohne Führerschein der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden – von allein wird sie niemand berücksichtigen.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Akteneinsicht und Verteidigung auch aus der Ferne

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst damit lässt sich beurteilen, was im Verfahren überhaupt vorliegt. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kommt die Frage hinzu, ob sich daraus die Person am Steuer erkennen lässt.

Ein häufiger Punkt bei Autobahnfahrten: Die Post geht zunächst an den Halter, der nicht zwingend gefahren ist. Wer auf einen Anhörungsbogen voreilig Angaben zur Sache macht, schafft damit gelegentlich erst die Grundlage für den Bescheid. Sinnvoll ist deshalb, die Frist zu notieren und zuerst zu klären, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.

Der Ablauf bleibt überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht nehmen, Inhalt prüfen, dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Falls Sie weiter entfernt von Brandenburg oder Lehnin wohnen, lässt sich ein Bußgeldverfahren regelmäßig vollständig schriftlich und aus der Ferne führen; eine Anreise ist dafür zunächst nicht nötig. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig – ein Blick in die Police oder eine kurze Anfrage bei der Versicherung lohnt sich, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 2 zwischen Brandenburg und Lehnin unterwegs – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze liegen bei gleicher Überschreitung damit niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Ihre Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und macht Sie nicht zum überführten Fahrer.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass Sie die Begründung nach Akteneinsicht nachreichen können.

Weitere Messstellen: Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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