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Geblitzt auf der A 10 bei Nuthetal, km 71,5, Richtung AS Genshagen

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Geblitzt auf der A 10 bei Nuthetal, km 71,5, Richtung AS Genshagen

Sie wurden auf der A 10 bei Nuthetal bei Kilometer 71,5 in Fahrtrichtung AS Genshagen gemessen. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 120 km/h, die Messung erfolgte mobil. Die Post dazu erreicht Sie entweder als Anhörungsbogen oder bereits als Bußgeldbescheid – beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Konsequenzen.

Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Ein Bußgeldbescheid lässt sich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet werden. Danach besteht Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und zu prüfen, ob die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 10 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Nuthetal
Fahrtrichtung AS Genshagen
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät ESO ES 8.0
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 10 – warum der Wert nach Toleranzabzug zählt

Maßgeblich für die Sanktion ist nie der Rohwert der Messung, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen des Bußgeldkatalogs entscheidet dieser Abzug darüber, ob es bei einem Verwarnungs- oder Bußgeldbetrag bleibt oder ob Punkte und ein Regelfahrverbot hinzutreten.

Die A 10 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog damit als Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, und diese kann allgemein auch vorübergehend angeordnet sein. Für das Verfahren heißt das: Zur Prüfung gehört stets, ob das angesetzte Limit für den Tatzeitpunkt und die konkrete Fahrtrichtung durch die Beschilderung getragen wird und ob sie ordnungsgemäß erkennbar war.

Mobile Messung: Was sich aus der Akte ergeben muss

Bei einer mobilen Geschwindigkeitsmessung ergibt sich aus dem Messprotokoll und den weiteren Unterlagen, unter welchen Bedingungen gemessen wurde. Prüfen lässt sich unter anderem, ob das eingesetzte Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war, ob die Vorgaben der Bedienungsanleitung eingehalten wurden und ob die Dokumentation vollständig ist. Diese Unterlagen erhalten Sie nicht automatisch mit dem Bescheid – der Weg dorthin führt über die Akteneinsicht.

Falls ein Messfoto vorliegt, stellt sich zusätzlich die Frage der Fahreridentifizierung. Als Halterin oder Halter sind Sie im Anhörungsbogen zu Angaben zur Person verpflichtet, zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid, sondern eine Gelegenheit zur Äußerung.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und von einer sorgfältigen Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – umso mehr lohnt hier eine genaue Prüfung, bevor Rechtskraft eintritt.

Falls Sie weiter von Nuthetal entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch, Akteneinsicht über die Kanzlei. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten; die Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: ES 8.0

So misst der ES 8.0

Der ES 8.0 gehört wie der bekannte Einseitensensor ES 3.0 zur Geräteserie „ESO“. Inhaberin der Baumusterprüfbescheinigung ist nach der Liste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) heute die Kistler Instrumente GmbH. Die PTB ordnet das Gerät den Weg-Zeit-Messgeräten mit Helligkeitssensoren zu. Solche Geräte arbeiten passiv: Sie senden keine Strahlen aus, sondern empfangen nur Licht. Mehrere Helligkeitssensoren sind in festen Abständen nebeneinander angeordnet. Fährt ein Fahrzeug vorbei, zeichnet jeder Sensor ein Helligkeitsprofil auf; die Profile sind wegen des Sensorabstands zeitlich gegeneinander verschoben. Aus dieser Zeitverschiebung und dem bekannten Sensorabstand berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Nach der Beschreibung in der Rechtsprechung hat der ES 8.0 fünf Sensoren: drei für die Geschwindigkeit und zwei für den Abstand des Fahrzeugs zum Gerät, der für die Zuordnung zu einem Fahrstreifen wichtig ist.

Der ES 8.0 wird vor allem mobil am Fahrbahnrand eingesetzt; Geräte dieser Art sind auch für stationären oder teilstationären Betrieb vorgesehen.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung daher nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und Softwareversion; passende Gebrauchsanweisung.
  • Falldatei: Messdaten und Beweisfoto werden als digital signierte Falldatei gespeichert. Sie kann in lesbarer Form angefordert und ihre Unverändertheit mit dem Referenz-Auswerteprogramm geprüft werden.
  • Zuordnung: Der ES 8.0 blendet den gemessenen Abstand zum Fahrzeug ein. Passt dieser Abstand zur Fahrspur, auf der das Fahrzeug im Foto zu sehen ist? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung darf ein Gericht einen Beweisantrag zu einer solchen Abweichung nicht allein mit dem Hinweis auf das standardisierte Messverfahren ablehnen.
  • Aufstellung und Messprotokoll: Standort, Ausrichtung zur Fahrbahn, Dokumentation des Messaufbaus.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Frühere Softwarestände des ES 8.0 haben sogenannte Rohmessdaten gespeichert; nach der Rechtsprechung ist das seit der 3. Revision der Baumusterprüfbescheinigung (Februar 2020) nicht mehr der Fall. Die obergerichtliche Rechtsprechung hält Messungen auch ohne diese Daten für verwertbar. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung führt die fehlende Speicherung von Rohmessdaten für sich genommen nicht zu einem Verwertungsverbot; ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Messdaten besteht (Einzelheiten hier). Bei älteren Softwareständen kann es sinnvoll sein, vorhandene Daten anzufordern.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum ES 8.0, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: ES 8.0 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei km 71,5 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Zählt die A 10 bei Nuthetal als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher liegen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung ist dabei noch nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 10 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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