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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 81 bei Heilbronn, Fahrtrichtung Stuttgart

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Geblitzt auf der A 81 bei Heilbronn, Fahrtrichtung Stuttgart

Sie sind auf der A 81 bei Heilbronn in Fahrtrichtung Stuttgart in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben nun Post in der Hand – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Nachfrage. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon in diesem Schritt begründen zu müssen. Diese Zeit lässt sich nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und erst danach zu entscheiden, ob und mit welcher Begründung das Verfahren weitergeführt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 81 (Autobahn)
Ort / Abschnitt bei Heilbronn
Fahrtrichtung Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes kommt es darauf an, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, die A 81 bei Heilbronn also ebenfalls. Bei identischer Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts, und auch ein Fahrverbot ist im Regelfall erst später vorgesehen: bei Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung.

Punkte im Fahreignungsregister kommen unabhängig davon ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Entscheidend ist dabei nicht der reine Messwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade an der Schwelle zu Punkten oder Fahrverbot kann dieser Abzug den Ausgang des Verfahrens deutlich verändern.

Auf Autobahnen gilt zudem nicht überall dieselbe Höchstgeschwindigkeit. Welches Limit für eine Fahrt maßgeblich war, ergibt sich aus der Beschilderung, die auch vorübergehend oder wechselnd angeordnet sein kann. Ob die Beschilderung zum Tatzeitpunkt so bestand und so erkennbar war, wie es der Vorwurf voraussetzt, lässt sich nur anhand der Akte beurteilen.

Anhörungsbogen: Person ja, Sache nein

Erhalten Sie einen Anhörungsbogen, müssen Sie die Angaben zu Ihrer Person machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu erklären. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf daraus kein Nachteil abgeleitet werden – niemand gilt deshalb als überführt, und niemand muss sich selbst belasten. Das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter des Fahrzeugs angeschrieben werden.

Vorschnelle Erklärungen sind deshalb selten hilfreich. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was in der Akte steht. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht schon vor einem Bescheid genommen werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob der Vorwurf überhaupt einer bestimmten Person als Fahrer zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Fristen, Fahrverbot und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb sollte das Datum der Zustellung festgehalten und die Zeit nicht ungenutzt verstreichen.

Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat also kein rechtskräftiges Fahrverbot –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend. Falls Sie weiter von Heilbronn entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den man früh ansprechen sollte. Kosten übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 81 bei Heilbronn geblitzt – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, also auch die A 81 in Fahrtrichtung Stuttgart. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Beschilderung, konkret der Ortstafel.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Sache müssen Sie keine Angaben machen; verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Wer zum Vorwurf schweigt, darf deswegen nicht als überführt gelten, und das Schweigen darf nicht nachteilig gewertet werden.

Ich bin in der Probezeit – was bedeutet die Messung für mich?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist in der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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