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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Hann. Münden, Fahrtrichtung Hamburg

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Geblitzt auf der A 7 bei Hann. Münden, Fahrtrichtung Hamburg

Sie sind auf der A 7 bei Hann. Münden in Fahrtrichtung Hamburg gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Für Geschwindigkeitsverstöße auf Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog die Sätze für außerorts – sie liegen bei gleicher Überschreitung unter denen für innerorts. Maßgeblich ist dabei nicht der abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Wichtig ist zuerst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – begründen müssen Sie ihn in dieser Frist nicht. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Hann. Münden
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn und die Beschilderung

Auf Autobahnabschnitten mit Geschwindigkeitsbeschränkung ergibt sich das zulässige Tempo allein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder nur vorübergehend aufgestellt sein, sie können gestaffelt verlaufen und über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für ein Bußgeldverfahren bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt mit der Frage, welcher Grenzwert an der Stelle der Messung tatsächlich gegolten hat und ob er für die Fahrtrichtung Hamburg auch so ausgewiesen war.

Deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen. Geklärt werden kann unter anderem, ob die Anordnung in den Unterlagen nachvollziehbar abgebildet ist und ob die Angaben zur Messung in sich stimmig sind. Ebenso prüfbar sind die Messung selbst, die Eichung der verwendeten Technik und die Zuordnung des Verstoßes zum Fahrer. Ohne diese Unterlagen ist eine belastbare Einschätzung kaum möglich – wer nur den Bescheid in der Hand hält, kennt lediglich das Ergebnis, nicht den Weg dorthin.

Wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – gerechnet nach Toleranzabzug – kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Die Höhe der Geldbuße und die Frage eines Fahrverbots sind nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt; auf der Autobahn gelten dabei die außerörtlichen Regelsätze.

Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Dinge relevant. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig – dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, beurteilt sich nach dem Einzelfall, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Pauschal lässt sich das nicht sagen, es kommt auf eine nachvollziehbare Darstellung Ihrer persönlichen Situation an.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Die erste Post geht regelmäßig an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das heißt nicht, dass damit auch die Fahrereigenschaft geklärt wäre. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zum Vorwurf selbst nichts sagt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen lassen sich später kaum zurücknehmen – eine ruhige Prüfung vor der Antwort ist sinnvoller.

Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist auch dieses Teil der Prüfung, insbesondere im Hinblick auf die Zuordnung zur Person am Steuer. Und falls Sie weiter von Hann. Münden entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation mit der Behörde und die Akteneinsicht laufen schriftlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie über das weitere Vorgehen entscheiden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 Richtung Hamburg zu schnell – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Die Regelsätze liegen damit niedriger als bei einer vergleichbaren Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden; die inhaltliche Prüfung erfolgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Landkreis Göttingen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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