Sie wurden auf der A 5 in Fahrtrichtung Basel bei Karlsruhe gemessen und haben Post in der Sache erhalten? Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid – und wie hoch ist die Überschreitung, die nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt. Maßgeblich ist immer der Wert nach dem Toleranzabzug, nicht der rohe Messwert.
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Die Regelsätze für dieselbe Überschreitung liegen damit niedriger als innerorts. Wichtig ist der zeitliche Rahmen: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sogleich zu begründen. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, was der Vorwurf tatsächlich trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | bei Karlsruhe |
| Fahrtrichtung | Basel |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Tempolimits auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet
Auf Bundesautobahnen ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Sie kann durch feste Verkehrszeichen, aber auch durch wechselnde Anzeigen oder vorübergehende Anordnungen bestimmt sein. Für den Vorwurf ist deshalb nicht allein die gefahrene Geschwindigkeit wichtig, sondern die Frage, welcher Wert an der Messstelle in Ihrer Fahrtrichtung Basel tatsächlich galt und wie er angekündigt war.
Bei der Akteneinsicht lässt sich unter anderem nachvollziehen, welches Limit der Behörde zugrunde liegt und wie es dokumentiert wurde. Geprüft werden können außerdem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung sowie die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person am Steuer. Ergibt sich dabei nichts Belastbares zu einem dieser Punkte, wirkt sich das auf das Verfahren aus.
Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist es Teil dieser Prüfung. Wie ein Verstoß erfasst wurde, sagt Ihnen der Bescheid selbst nur in Stichworten; die Details stehen in der Verfahrensakte, nicht im Anschreiben.
Punkte, Fahrverbot und die Staffelung nach Überschreitung
Die Folgen richten sich nach der Höhe der verbleibenden Überschreitung. Ab 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Unterhalb dieser Schwelle bleibt es bei einer Geldbuße ohne Eintrag.
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigener Punkt. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine Urlaubs- oder ruhigere Phase legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Solche Umstände müssen konkret vorgetragen und belegt werden.
Besonderes gilt in der Probezeit: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Anhörungsbogen, Halterpost und Verfahren aus der Ferne
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Ihre Personalien müssen Sie angeben. Zur Sache selbst – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Angaben können dagegen Lücken in der Beweislage schließen, die sonst bestehen bleiben.
Erhalten Sie Post als Halter eines Fahrzeugs, ohne selbst gefahren zu sein, sollten Sie nichts ins Blaue hinein bestätigen. Auch hier lohnt es sich, zunächst den Inhalt der Akte zu kennen.
Falls Sie nicht in der Nähe der Messstelle wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft schriftlich und telefonisch, und die Akteneinsicht erfolgt über den Anwalt. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten – ein Blick in die Police oder eine kurze Deckungsanfrage klärt das schnell.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der A 5 Richtung Basel geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerhalb geschlossener Ortschaften.
Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?
Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids bei der Behörde eingehen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 auf Höhe AS Neuenburg
- Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden
- Geblitzt auf der A 5 bei Schutterwald, km 700,950, Richtung Freiburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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