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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Heidelberg, Fahrtrichtung Frankfurt

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Geblitzt auf der A 5 bei Heidelberg, Fahrtrichtung Frankfurt

Sie sind auf der A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt bei Heidelberg gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beides lässt sich prüfen, und beides hat eigene Spielregeln, die man kennen sollte, bevor man etwas ausfüllt oder zahlt.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist: Binnen zwei Wochen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt bei Heidelberg
Fahrtrichtung Frankfurt
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Höhe aus

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob sie innerorts oder außerorts begangen wurde. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, also auch die A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts – bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel.

Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst angezeigte Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Unterschied kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Ein Blick darauf, welcher Wert im Bescheid als Vorwurf zugrunde gelegt wird und welcher Wert gemessen wurde, gehört deshalb zu den ersten Punkten der Prüfung.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur zeitweise oder abschnittsweise. Welches Limit Ihnen konkret vorgehalten wird und ob es zum Zeitpunkt der Messung in der vorgeworfenen Form beschildert war, ergibt sich erst aus der Akte. Auch Lage und Reihenfolge der Schilder lassen sich dort nachvollziehen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage des Beginns wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust – das muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und das Verfahren aus der Ferne

Häufig geht die erste Post an die Halteranschrift. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine vorschnelle Bestätigung, gefahren zu sein, oder eine Erklärung zum Tempo nimmt Ihnen dagegen Prüfungsmöglichkeiten. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen, ob daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zum Fahrer folgt.

Der Ablauf bleibt überschaubar: Frist im Auge behalten, gegebenenfalls Einspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich bewerten. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, lässt sich ein solches Verfahren in der Regel vollständig schriftlich und aus der Ferne führen; eine persönliche Anreise ist für die Korrespondenz mit der Bußgeldstelle nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 5 bei Heidelberg als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, damit auch die A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zur Fahrereigenschaft und zum Tempo schweigen, darf Ihnen das nicht nachteilig ausgelegt werden.

Was kann ein Anwalt bei einer Messung auf der A 5 überprüfen?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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