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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Darmstadt, km 45,2, Richtung Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der A 5 bei Darmstadt, km 45,2, Richtung Frankfurt am Main

Bei km 45,2 der A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Darmstadt, wurde eine Geschwindigkeitsmessung mit einem mobilen Messgerät durchgeführt. Zulässig waren an dieser Stelle 80 km/h. Wer dort schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden Schreiben: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wenn Sie dazu schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort begründen zu müssen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung tragfähig ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt bei Darmstadt
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Hessen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Wie die Einordnung funktioniert

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Für die A 5 bei Darmstadt ist damit die Außerorts-Spalte maßgeblich.

Maßgeblich ist außerdem nicht der angezeigte Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Katalogs der Vorwurf fällt. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden – ein Blick auf die im Bescheid genannten Werte lohnt sich deshalb immer.

Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils nur vorübergehend. Ob die für Sie maßgebliche Begrenzung ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar ausgeschildert war, ist ein eigener Prüfungspunkt, der sich sinnvoll nur anhand der Akte beantworten lässt.

Mobile Messung: Was sich im Verfahren überprüfen lässt

An dieser Stelle wurde mobil gemessen. Bei mobilen Messungen kommt es neben dem Messwert selbst auf die formalen und technischen Voraussetzungen an. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer überprüfen.

Die Fahrerfrage spielt eine eigene Rolle: Post der Behörde erreicht zunächst den Halter, der aber nicht zwingend gefahren sein muss. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Identifizierung ergibt. Vorschnelle Angaben zur Sache sollten Sie vermeiden, solange Sie den Akteninhalt nicht kennen.

Der praktische Ablauf ist überschaubar: Frist im Auge behalten, Einspruch fristgerecht einlegen, Akteneinsicht nehmen, dann inhaltlich Stellung beziehen. Falls Sie weiter entfernt von Darmstadt wohnen, lässt sich ein solches Verfahren in der Regel vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab 21 km/h Überschreitung: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zunächst wichtig, ob es sich um Ihr erstes handelt. Lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Dann wird die Geldbuße erhöht. Ob ein solcher Fall vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss mit Belegen unterlegt werden.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bestehen Zweifel an der Messung, kann sich eine Prüfung deshalb doppelt lohnen. Eine vorhandene Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 5 Richtung Frankfurt am Main schneller als 80 – zählt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Für Ihren Vorwurf gilt daher die Außerorts-Einordnung, bei der die Regelsätze niedriger sind als innerorts bei gleicher Überschreitung.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung bei km 45,2 ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache dagegen nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Darmstadt zu fahren?

Ja, ein Bußgeldverfahren lässt sich in der Regel vollständig schriftlich und aus der Ferne bearbeiten. Akteneinsicht, Einspruch und Stellungnahme erfolgen über den Anwalt, ohne dass Sie anreisen müssen.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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