Sie sind auf der A 5 bei Darmstadt in Fahrtrichtung Basel in eine mobile Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten. An dieser Stelle gilt eine Begrenzung auf 100 km/h – jede Überschreitung darüber wird nach dem Bußgeldkatalog für Autobahnen bewertet, denn Autobahnen zählen dort stets als außerorts.
Wichtig ist zunächst, um welches Schreiben es sich handelt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft mit einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Innerhalb dieser Frist können Sie Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch bereits, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anschließend prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Darmstadt |
| Fahrtrichtung | Basel |
| Bundesland | Hessen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Beschilderung und maßgeblicher Wert
Auf Autobahnen ergeben sich Geschwindigkeitsbeschränkungen aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft gelten, aber auch nur zeitweise bestehen oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für die Bewertung eines Vorwurfs kommt es darauf an, welches Zeichen für Ihre Fahrspur und Fahrtrichtung – hier Richtung Basel – zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und ob es ordnungsgemäß erkennbar angeordnet war. Genau das lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.
Der zweite Punkt ist der maßgebliche Geschwindigkeitswert. Vom gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt. Da hier ein Limit von 100 km/h in Rede steht, kann schon eine Differenz von wenigen Stundenkilometern über die nächste Stufe entscheiden. Punkte im Fahreignungsregister sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Außerorts, und damit auch auf der A 5, sieht der Regelkatalog ein Fahrverbot für Pkw ab 41 km/h Überschreitung vor; innerorts wäre es bei gleicher Überschreitung früher der Fall, und auch die Regelsätze wären dort höher.
Mobile Messung: was in der Akte geprüft werden kann
Bei einer mobilen Messung hängt die Verwertbarkeit nicht allein vom Zahlenwert ab. Prüfen lassen sich unter anderem die gültige Eichung, die Dokumentation des Messvorgangs und die Frage, ob die Geschwindigkeit dem richtigen Fahrzeug und dem richtigen Fahrer zugeordnet wurde. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann auch dieses ausgewertet werden. Ebenso gehört die Beschilderung in der befahrenen Richtung zum Prüfstoff.
Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, sind Angaben zu Ihrer Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und die Fahrerfrage im Raum steht. Sinnvoll ist es, vor jeder inhaltlichen Äußerung den Akteninhalt zu kennen.
Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht folgen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar – falls Sie weiter entfernt von Darmstadt wohnen, kann das Verfahren gleichwohl weitgehend aus der Distanz geführt werden.
Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Punkte praktisch bedeutsam: Bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 5 bei Darmstadt als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind daher niedriger als bei einer gleich hohen Überschreitung innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Ich war Halter, weiß aber nicht mehr, wer gefahren ist – muss ich das aufklären?
Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen, nicht aber zur Sache, und niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Vor einer Äußerung ist es sinnvoll, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.
Ist der gemessene Wert der Wert, der gegen mich zählt?
Nein. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Bei Tempo 100 kann dieser Abzug über die anwendbare Stufe entscheiden.
Weitere Messstellen auf der A 5 in Hessen
- Geblitzt auf der A 5 bei Darmstadt, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei Zeppelinheim, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei Weiterstadt, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei Bad Nauheim, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei km 482,8 in Frankfurt am Main, Richtung Kassel
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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