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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Weiterstadt, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der A 5 bei Weiterstadt, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

Sie sind auf der A 5 bei Weiterstadt in Fahrtrichtung Frankfurt am Main gemessen worden. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h, gemessen wurde mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Als Autobahn zählt die A 5 im Bußgeldkatalog zu den Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften – die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen läuft auf eine Frist zu – gegen ihn kann binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss nicht gleich mit einer Begründung verbunden sein. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teils schon bevor ein Bescheid vorliegt, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Weiterstadt
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Hessen
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempo 100 auf der Autobahn: Was die Beschilderung bedeutet

Auf Autobahnabschnitten wird eine Begrenzung durch Beschilderung angeordnet; sie kann dauerhaft gelten oder nur vorübergehend, und aufeinanderfolgende Schilder können unterschiedliche Werte vorgeben. Für den Vorwurf ist entscheidend, welcher Wert an der Messstelle tatsächlich gültig angeordnet und ordnungsgemäß bekannt gemacht war. Genau das gehört zu den Punkten, die sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen lassen – etwa über Beschilderungsplan, Lichtbilder der Schilder oder Dokumentation zur Anordnung.

Ebenso zählt der richtige Ausgangswert: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Toleranz abzuziehen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Ob Sie oberhalb oder unterhalb einer Stufe des Bußgeldkatalogs liegen, kann sich dadurch verschieben – und mit ihr die Frage, ob überhaupt Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen.

Mobile Messung mit PoliScan Speed – worauf es bei der Prüfung ankommt

Bei einer mobilen Messung ist die konkrete Durchführung ein eigener Prüfpunkt. Dazu gehören ein gültiger Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Dokumentation des Messvorgangs und die Frage, ob die Bedienungsvorgaben des Herstellers eingehalten wurden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist außerdem zu klären, ob es eine belastbare Zuordnung zur Person hinter dem Steuer erlaubt.

Der Ablauf ist dabei überschaubar: erst die Frist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich prüfen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Beim Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht – und wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Das gilt auch, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Außerorts – und damit auch auf der A 5 – ist ein Fahrverbot für Pkw im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Liegt kein rechtskräftiges Fahrverbot aus den zwei Jahren vor der Tat vor, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso mehr lohnt hier eine Prüfung vor Rechtskraft, denn nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid bestandskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Falls Sie weiter entfernt von Hessen wohnen: Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen, doch vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 5 Richtung Frankfurt am Main mit mehr als 100 km/h unterwegs – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Die Regelsätze sind daher niedriger als bei einer vergleichbaren Überschreitung innerorts.

Zählt der Wert, der im Schreiben als gefahrene Geschwindigkeit steht?

Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Ob dieser Abzug korrekt vorgenommen wurde und in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Sie danach fallen, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.

Was bringt Akteneinsicht bei einer mobilen Messung?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, teils schon vor einem Bescheid. Geprüft werden dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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