Geblitzt auf der B3, Bickenbach (vor der Ortsausfahrt) – Bußgeld nicht einfach hinnehmen, lassen Sie die Messung prüfen!

Wer die B3 durch Bickenbach befährt, passiert kurz vor der Ortsausfahrt einen Abschnitt, der vielen Verkehrsteilnehmern als typische „Übergangsstelle“ in Erinnerung bleibt: Das Tempo wird häufig bereits wieder erhöht, weil die Bebauung ausdünnt und die Strecke optisch freier wirkt, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit rechtlich noch gilt. Genau in diesem Bereich – B3, Bickenbach (vor der Ortsausfahrt) – wird regelmäßig gemessen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist das eine Messstelle mit besonderer Relevanz, weil hier nicht nur das Fahrverhalten „zwischen Ort und Außerorts“ aufeinandertifft, sondern auch die Messbedingungen (Fahrbahnverlauf, Verkehrsfluss, mögliche Spurwechsel, Beschleunigungsvorgänge) eine Rolle spielen können, wenn später die Frage nach der Verwertbarkeit eines Messergebnisses gestellt wird.

In Bußgeldverfahren wird häufig der Eindruck vermittelt, ein Messwert sei praktisch unangreifbar, solange ein standardisiertes Messverfahren verwendet wurde. Diese Annahme greift jedoch zu kurz. Auch bei anerkannten Messsystemen sind Fehlerquellen möglich – und zwar nicht nur theoretisch. In der Praxis reichen die Problemfelder von der fehlerhaften Geräteaufstellung über unzulässige Messwinkel bis hin zu Störungen durch Reflexionen, ungünstige Anvisierung oder Schwierigkeiten bei der eindeutigen Zuordnung eines Messwerts zu einem konkreten Fahrzeug. Gerade an Strecken wie der B3, wo sich Fahrzeuge in ähnlichen Geschwindigkeitsbereichen bewegen und Abstände variieren, kann die Zuordnungsfrage entscheidend sein. Hinzu kommen formale Aspekte: Wurden Wartungs- und Eichfristen eingehalten? Liegt die vollständige Messreihe vor? Sind die Auswerteparameter dokumentiert? Wurde die Bedienungsanleitung beachtet? Solche Punkte wirken auf den ersten Blick „technisch“, sind aber im Ergebnis juristisch, weil sie darüber entscheiden, ob ein Vorwurf belastbar ist.

Die Erfahrung zeigt, dass Messfehler nicht selten erst dann sichtbar werden, wenn die Unterlagen konsequent ausgewertet werden. Dazu gehören insbesondere Messprotokoll, Schulungsnachweise der Messbeamten, Lebensakte bzw. Wartungsnachweise des Geräts (soweit geführt oder beizuziehen), Rohmessdaten und Falldateien sowie die gesamte Fotodokumentation. Je nach Gerätetyp kann auch die Frage relevant werden, ob die Daten vollständig zugänglich gemacht wurden und ob eine unabhängige Überprüfung tatsächlich möglich ist. In der anwaltlichen Praxis ist deshalb weniger der „erste Blick“ auf den Bescheid entscheidend, sondern die systematische Rekonstruktion der Messsituation: Passt die Beschilderung zur Tatzeit? Ist der Messaufbau plausibel? Gibt es Anhaltspunkte für Bedienfehler oder für eine atypische Verkehrssituation, die das Messergebnis beeinflussen kann? An einer Messstelle wie B3, Bickenbach (vor der Ortsausfahrt) können schon kleine Abweichungen in der Aufstellung oder im Anvisierbereich erhebliche Auswirkungen haben, weil die Messung typischerweise in einem Bereich erfolgt, in dem Fahrzeuge beschleunigen oder sich im Verband bewegen.

Der zuverlässigste Weg, solche Ansatzpunkte belastbar zu bewerten, führt über Sachverständige für Verkehrsmesstechnik. Sie prüfen nicht „ins Blaue hinein“, sondern anhand konkreter Daten und Unterlagen: Ist der Messwert technisch nachvollziehbar? Entspricht die Messung den Vorgaben des Herstellers und den einschlägigen Richtlinien? Liegen Indizien für Mehrfacherfassung, fehlerhafte Zielerfassung oder eine unklare Fahrzeugzuordnung vor? Auch die Auswertung von Messfotos kann eine Rolle spielen, etwa wenn sich im Messfeld weitere Fahrzeuge befinden oder wenn die Perspektive eine eindeutige Identifikation erschwert. Wichtig ist: Ein Messfehler muss nicht bloß vermutet, sondern kann – bei entsprechender Sachlage – fachlich nachvollziehbar nachgewiesen werden. Genau darin liegt der Unterschied zwischen allgemeiner Kritik an „Blitzern“ und einer konkreten, prozessual verwertbaren Einwendung im Bußgeldverfahren.

In diesem Zusammenhang ist Dr. Maik Bunzel als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ein Ansprechpartner, der solche Verfahren nicht nur verwaltet, sondern strukturiert angreift. Er arbeitet über Standorte in Cottbus, Berlin und Kiel und greift auf die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren zurück. Entscheidend ist dabei die Herangehensweise: Nicht das schnelle „Abnicken“ eines Bescheids, sondern die konsequente Prüfung der Messung im Detail. Dr. Bunzel lässt Messungen – auch an der Messstelle B3, Bickenbach (vor der Ortsausfahrt) – regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Fehlerquellen nicht nur zu benennen, sondern belastbar zu belegen. Gerade weil sich viele Messprobleme erst aus den Rohdaten, den Geräteeinstellungen und dem konkreten Messaufbau ergeben, ist diese technische Zweitprüfung in der Praxis häufig der Schlüssel.

Für Betroffene stellt sich dabei verständlicherweise die Kostenfrage. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten – sowohl für die anwaltliche Vertretung als auch für die sachverständige Überprüfung, sofern der Versicherungsvertrag Verkehrsrechtsschutz umfasst und eine Deckungszusage erteilt wird. Das ist ein wesentlicher Punkt, weil eine fundierte technische Prüfung nicht an der finanziellen Hürde scheitern sollte. Aus juristischer Sicht ist zudem zu beachten, dass eine frühzeitige Weichenstellung sinnvoll ist: Wer rechtzeitig Einspruch einlegt und die relevanten Unterlagen anfordert, schafft überhaupt erst die Grundlage dafür, dass ein Sachverständiger die Messung seriös prüfen kann. Ohne vollständige Daten bleibt es oft bei Mutmaßungen – mit Daten hingegen kann eine konkrete Fehleranalyse erfolgen.

Gerade Messstellen wie die B3 in Bickenbach vor der Ortsausfahrt zeigen, wie stark der Einzelfall zählt. Die Örtlichkeit, der Messzeitpunkt, die Verkehrsdichte und der konkrete Messaufbau können darüber entscheiden, ob ein Vorwurf tragfähig ist oder ob Zweifel verbleiben, die sich rechtlich auswirken. Wer hier geblitzt wurde, sollte daher nicht allein auf die „Plausibilität“ eines Zahlenwerts vertrauen, sondern prüfen lassen, ob die Messung tatsächlich den technischen und rechtlichen Anforderungen genügt. Wenn Sie an der Messstelle B3, Bickenbach (vor der Ortsausfahrt) geblitzt wurden, kann es sinnvoll sein, Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufzunehmen und den Fall über die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com einzureichen. Auf diesem Weg lassen sich die wichtigsten Daten strukturiert übermitteln, sodass anschließend gezielt geprüft werden kann, ob Ansatzpunkte für einen nachweisbaren Messfehler bestehen.

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