Der Briefkasten klappert, und statt Werbung liegt ein Anhörungsbogen oder gleich ein Bußgeldbescheid darin: geblitzt an der Messstelle B3, Bickenbach (vor der Ortsausfahrt). Viele Betroffene googeln die Stelle, weil sie wissen wollen, ob sich „da etwas machen lässt“. Entscheidend ist aber weniger, was man im Netz findet, sondern was in der Akte steht.
Geschwindigkeitsmessungen gelten oft als unangreifbar. Juristisch stimmt das nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden und die Messung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren verwertbar ist. Genau hier setzen Verteidigung und technische Prüfung an: Nicht jede Abweichung führt zum Freispruch, aber jede Abweichung kann die Beweiskraft schwächen.
Einspruchsfrist: Zwei Wochen sind schnell vorbei
Beim Bußgeldbescheid läuft die Frist: Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Maßgeblich ist die Zustellung, nicht das Datum auf dem Schreiben. Wer zu lange wartet, macht es unnötig schwer, überhaupt noch in eine inhaltliche Prüfung zu kommen.
Der Anhörungsbogen ist etwas anderes: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch bedeutsam sein. Angaben zur Sache sind nicht zwingend; zur Person müssen die Daten meist stimmen. Häufig ist es sinnvoll, erst Akteneinsicht zu nehmen, bevor man sich festlegt.
Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Bewertung
Ob die Messung tragfähig ist, entscheidet sich in den Unterlagen: Messprotokoll, Fotos, Geräteeinstellungen, Wartungs- und Eichnachweise sowie die Dokumentation des Ablaufs. Je nach Bundesland und Verfahren spielen auch Rohmessdaten eine Rolle, weil sich daraus Auffälligkeiten ergeben können. Wer nur auf das Blitzerfoto schaut, sieht meist nur die Oberfläche.
Gerade wenn es um Punkte oder ein Fahrverbot geht, lohnt sich die saubere Rekonstruktion des Messvorgangs. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Praxis wird regelmäßig erst nach Akteneinsicht entschieden, ob und wie man angreift.
Typische Fehlerquellen bei Messungen: Technik ist nur so gut wie ihr Einsatz
Auch bei anerkannten Messsystemen können Fehler passieren: etwa durch unpassende Aufstellpositionen, ungünstige Messwinkel oder Reflexionen, die das Signal beeinflussen. Hinzu kommen Bedienfehler, unvollständige Dokumentation oder Abweichungen von der Gebrauchsanweisung. Solche Punkte sind nicht automatisch „der große Treffer“, aber sie können Zweifel begründen, die ein Gericht ernst nehmen muss.
Darum lässt Dr. Maik Bunzel jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen. Ein Gutachten kann etwa klären, ob die Messreihe plausibel ist, ob die Auswertung nachvollziehbar dokumentiert wurde und ob die technischen Rahmenbedingungen eingehalten sind. Die Kosten einer solchen Prüfung übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid die Zwei-Wochen-Frist notieren und nicht „erst mal abwarten“.
- Nichts vorschnell einräumen: Keine detaillierten Angaben zur Sache machen, bevor die Akte vorliegt.
- Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Fotos und Auswerteunterlagen anfordern lassen.
- Konsequenzen klären: Drohen Punkte oder Fahrverbot, sollte die Verteidigung besonders strukturiert vorbereitet werden.
- Technische Prüfung anstoßen: Unterlagen von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten lassen.
Wer an der Messstelle B3, Bickenbach (vor der Ortsausfahrt) geblitzt wurde, sollte sich nicht auf Bauchgefühl oder Internetkommentare verlassen. Oft zeigt erst die Akte, ob die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens wirklich eingehalten wurden und ob die Dokumentation Lücken hat. Gerade an der B3, Bickenbach (vor der Ortsausfahrt) gilt daher wie überall: Erst prüfen, dann entscheiden.
Wenn Sie an der Messstelle B3, Bickenbach (vor der Ortsausfahrt) geblitzt wurden und ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorliegt, können Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufnehmen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) und lässt Messungen regelmäßig sachverständig prüfen; eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten dafür oft. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.
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