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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg-Heidingsfeld, Fahrtrichtung Nürnberg

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Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg-Heidingsfeld, Fahrtrichtung Nürnberg

Sie sind auf der A 3 bei Würzburg-Heidingsfeld in Fahrtrichtung Nürnberg gemessen worden und haben Post erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beides sind unterschiedliche Stadien desselben Verfahrens, und beide lassen Raum für eine Prüfung.

Wichtig ist zunächst die Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dafür nicht sofort nötig. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – und auch schon vor einem Bescheid – Akteneinsicht nehmen, um unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu überprüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Würzburg-Heidingsfeld
Fahrtrichtung Nürnberg
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 3 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher, und auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen. Für Pkw sieht der Regelkatalog außerorts ein Fahrverbot ab 41 km/h Überschreitung vor, innerorts bereits ab 31 km/h. Wenn Sie also einen Bescheid mit Fahrverbot vor sich haben, lohnt der Blick darauf, ob Ihr Fall überhaupt in der richtigen Kategorie eingeordnet wurde.

Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade an Grenzwerten entscheidet das darüber, ob Punkte oder ein Fahrverbot überhaupt im Raum stehen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung, die auch nur vorübergehend gelten kann. Welches Limit Ihrer Messung zugrunde gelegt wurde und wie es ausgeschildert war, ist deshalb ein Punkt, der sich über die Akte nachvollziehen lässt.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie nichts sagen – und wer schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Auch Halter, die angeschrieben werden, müssen sich nicht selbst belasten.

Das gilt ebenso für die Frage, wer am Steuer saß. Ob eine Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn der Inhalt der Akte bekannt ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört es zu den Unterlagen, die dabei gesichtet werden. Bis dahin sind vorschnelle schriftliche Erklärungen selten hilfreich.

Vorsicht bei der Frist: Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Prüfen Sie daher zuerst das Zustelldatum.

Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwangsläufig. Falls Sie weiter von Würzburg entfernt wohnen, ist das ein Punkt, der früh angesprochen werden sollte. Und wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben: Sie übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 in Richtung Nürnberg unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger, und ein Fahrverbot ist erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, und niemand muss sich selbst belasten. Das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis in Betracht.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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