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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg, Fahrtrichtung Frankfurt

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Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg, Fahrtrichtung Frankfurt

Sie sind auf der A 3 bei Würzburg in Fahrtrichtung Frankfurt geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder schon um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, worauf Sie jetzt achten müssen: Ein Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung.

Wichtig ist zunächst, nichts vorschnell zur Sache zu erklären. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zum Geschehen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich seriös erst nach Einsicht in die Verfahrensakte beurteilen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Würzburg
Fahrtrichtung Frankfurt
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf den Vorwurf aus

Die A 3 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung gilt sie im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts – für Sie bedeutet das, dass der Vorwurf anhand der außerörtlichen Staffelung zu beurteilen ist. Prüfen Sie deshalb, ob die Behörde den Verstoß auch tatsächlich so eingeordnet hat.

Maßgeblich ist außerdem nicht der gemessene Rohwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige Kilometer pro Stunde können entscheiden, ob eine niedrigere oder höhere Stufe greift. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, werden zwei Punkte eingetragen.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur zeitweise oder abschnittsweise. Welches Limit Ihnen im konkreten Fall vorgehalten wird und auf welche Beschilderung sich die Behörde stützt, ergibt sich aus dem Bescheid und aus der Akte. Gerade dieser Punkt lohnt eine genaue Kontrolle, weil der gesamte Vorwurf davon abhängt.

Akteneinsicht: Was sich überprüfen lässt

Über einen Rechtsanwalt kann Einsicht in die Bußgeldakte genommen werden. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zutreffend zugeordnet wurden. Falls ein Messfoto vorliegt, ist ein Blick darauf sinnvoll, ob sich daraus eine Fahreridentifizierung überhaupt tragfähig ableiten lässt.

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss nicht sofort begründet werden. Das ist praktisch bedeutsam: Sie können die Zwei-Wochen-Frist zunächst sichern und die inhaltliche Auseinandersetzung erst nach Kenntnis des Akteninhalts führen. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – dann stehen die festgesetzten Folgen grundsätzlich fest.

Erhalten Sie als Halter zunächst nur einen Anhörungsbogen, ist damit noch keine Entscheidung gefallen. Auch hier gilt: Personalien ja, Angaben zum Fahrgeschehen nein. Falls Sie nicht in der Nähe von Würzburg wohnen, lässt sich ein Bußgeldverfahren im Regelfall vollständig aus der Ferne führen – der Kontakt läuft über Telefon, E-Mail und Post, eine persönliche Anreise ist für die Mandatierung nicht erforderlich.

Fahrverbot, Probezeit und Kosten

Droht ein Fahrverbot, ist der Zeitpunkt oft entscheidender als die Dauer. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist im Blick zu behalten.

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung. Eine Deckungsanfrage lässt sich unkompliziert vorab klären.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 3 bei Würzburg Richtung Frankfurt geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre eigenen Personalien. Angaben zum Fahrgeschehen müssen Sie nicht machen, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Eine Begründung ist dabei nicht erforderlich, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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