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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg-Heidingsfeld, Fahrtrichtung Frankfurt

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Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg-Heidingsfeld, Fahrtrichtung Frankfurt

Sie sind auf der A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt bei Würzburg-Heidingsfeld gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Fristen laufen und welche Punkte in einem solchen Verfahren überprüfbar sind.

Wichtig ist zunächst nur eines: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet werden. Erst über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, und erst danach ist erkennbar, ob der Vorwurf in dieser Höhe tragfähig ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Würzburg-Heidingsfeld
Fahrtrichtung Frankfurt
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes auf der A 3 gilt der Bußgeldkatalog in seiner Variante für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Autobahnen werden dort stets so behandelt, auch wenn der Abschnitt nahe an einer Stadt liegt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Welche Geschwindigkeit an einer Stelle erlaubt ist, ergibt sich auf Autobahnen allein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch zeitlich befristet oder über Wechselverkehrszeichen gesteuert werden. Genau das ist ein Ansatzpunkt der Verteidigung: Aus der Akte muss nachvollziehbar hervorgehen, welcher Grenzwert zum Tatzeitpunkt an Ihrer Fahrtstrecke in Richtung Frankfurt galt, wie er angeordnet und wie er angekündigt wurde. Ist das nicht schlüssig belegt, betrifft das unmittelbar den vorgeworfenen Überschreitungsbetrag.

Hinzu kommt die Messtoleranz. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen; maßgeblich für die Einordnung ist erst der Wert danach. Liegt Ihr Vorwurf nahe an einer Stufengrenze, kann bereits dieser Punkt über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Er dient dazu, den Vorwurf mitzuteilen und Ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Verpflichtend sind dabei nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht erklären. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Häufig geht solche Post an den Fahrzeughalter, der nicht zwingend gefahren ist. Auch dann gilt: Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Ob und in welcher Form eine Äußerung sinnvoll ist, lässt sich seriös erst nach Einsicht in die Akte einschätzen – dort zeigt sich, worauf die Behörde ihren Vorwurf stützt. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, ist auch die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfpunkt. Geprüft werden können daneben unter anderem die Messung selbst, die Eichung und die Beschilderung.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und Verteidigung aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes.

Fahren Sie noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Würzburg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Frankfurt unterwegs – gilt für mich der innerörtliche Bußgeldsatz, weil Würzburg-Heidingsfeld nah liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, unabhängig von der Nähe zu einem Ortsteil. Die Regelsätze außerorts sind bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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