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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg-Heidingsfeld, Fahrtrichtung Passau

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Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg-Heidingsfeld, Fahrtrichtung Passau

Sie sind auf der A 3 in Fahrtrichtung Passau im Bereich Würzburg-Heidingsfeld in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Fragen: Was genau liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft daraus.

Wichtig ist, nichts zu unterschreiben und nichts zur Sache zu erklären, bevor der Inhalt der Akte bekannt ist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form hält.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Würzburg-Heidingsfeld
Fahrtrichtung Passau
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist zunächst maßgeblich, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Autobahnen – und damit auch die A 3 – gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerhalb geschlossener Ortschaften, wo die Abstufung strenger ist.

Welche Geschwindigkeit erlaubt war, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Limits können dauerhaft angeordnet, streckenweise gestaffelt oder auch nur zeitweise gültig sein, etwa über Wechselverkehrszeichen. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht allein die gefahrene Geschwindigkeit entscheidend, sondern auch, welches Zeichen für Ihre Fahrspur und Fahrtrichtung Passau im Messzeitpunkt tatsächlich Geltung hatte und ob die Beschilderung so angeordnet und erkennbar war, wie es die Akte darstellt. Das gehört zu den Punkten, die sich erst nach Akteneinsicht beurteilen lassen.

Ein weiterer Punkt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug – gerade an den Grenzen zu Punkten oder einem Fahrverbot kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Post an den Halter

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deswegen nicht als überführt – Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Vorschnelle Angaben sind dagegen oft nachteilig, weil sie eine Zuordnung erst ermöglichen oder festschreiben. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich nach Akteneinsicht prüfen, ob die abgebildete Person überhaupt eindeutig zugeordnet werden kann. Geprüft werden können außerdem die Messung selbst, die Eichung und die Beschilderung.

Falls Sie weiter entfernt von Würzburg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich in der Regel vollständig schriftlich und aus der Ferne führen. Kontakt, Vollmacht, Akteneinsicht und Stellungnahme laufen über die Kanzlei; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, werden die Kosten häufig übernommen – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wie viel nach Toleranzabzug übrig bleibt, ist deshalb keine Nebenfrage.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zweierlei bedeutsam. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das greift, richtet sich streng nach dem Einzelfall, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – auch deshalb lohnt der Blick auf die Einspruchsfrist.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Passau unterwegs – gilt die Stelle als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt, unabhängig davon, in welchem Stadt- oder Gemeindegebiet die Messstelle liegt. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung mit der Ortstafel.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie die erforderlichen Angaben machen, zur Sache nicht. Sie dürfen zum Vorwurf schweigen, und dieses Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung nach der Akteneinsicht erfolgen kann.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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