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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg-Heidingsfeld, Richtung Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg-Heidingsfeld, Richtung Frankfurt am Main

Sie sind auf der A 3 bei Würzburg-Heidingsfeld in Fahrtrichtung Frankfurt am Main in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann ist zunächst wichtig, welches Schreiben vorliegt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Aufforderung, sich zum Vorwurf zu äußern. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Diese Frist sichert Ihnen den Prüfungsspielraum – danach wird der Bescheid rechtskräftig, und eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Sinnvoll ist es daher, zuerst die Frist zu wahren und anschließend über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Würzburg-Heidingsfeld
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Die A 3 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher, und ein Regelfahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Für Ihren Vorwurf auf der A 3 in Richtung Frankfurt am Main gilt damit die außerörtliche Staffelung.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle erlaubt ist, ergibt sich allein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein, und sie können sich über eine Strecke hinweg ändern. Für ein Bußgeldverfahren muss nachvollziehbar sein, welches Limit im Zeitpunkt der Messung tatsächlich galt und ob es für die Fahrtrichtung und den Fahrstreifen ordnungsgemäß bekanntgegeben war. Genau das lässt sich erst anhand der Akte beurteilen, nicht anhand des Bescheids allein.

Ebenso maßgeblich ist der Geschwindigkeitswert selbst: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der verbleibende Wert ist Grundlage der Sanktion. Liegt Ihr Fall nahe an einer Stufengrenze, kann diese Rechnung über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen, Halterpost und Fahrerzuordnung

Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden.

Ein zentraler Punkt ist die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls in der Akte ein Messfoto vorhanden ist, kann geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ableiten lässt. Über einen Anwalt ist Akteneinsicht möglich – auch schon, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und eben die Fahrerzuordnung.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei. Droht ein Fahrverbot und handelt es sich um Ihr erstes (also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat), können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, richtet sich nach Ihrem Einzelfall – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt die Prüfung, bevor Fristen ablaufen.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Würzburg wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Frankfurt am Main unterwegs – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, in welcher Fahrtrichtung Sie unterwegs waren. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Ortstafel.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten, und ein Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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