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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Kreuz Köln-Ost, Fahrtrichtung Oberhausen

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Geblitzt auf der A 3 bei Kreuz Köln-Ost, Fahrtrichtung Oberhausen

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen im Bereich des Kreuzes Köln-Ost erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt und welche Frist damit läuft.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, ohne dass Sie sofort begründen müssen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid – hier sind nur Ihre Personalien anzugeben, Angaben zur Sache sind freiwillig. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teils schon vor einem Bescheid, und anschließend prüfen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Kreuz Köln-Ost
Fahrtrichtung Oberhausen
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn: Beschilderung und Messtoleranz bestimmen den Vorwurf

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung. Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise gültig sein, etwa über Wechselverkehrszeichen oder vorübergehend aufgestellte Zeichen. Für den Vorwurf ist daher wichtig, welches Zeichen für die von Ihnen befahrene Fahrtrichtung Oberhausen im Zeitpunkt der Messung maßgeblich war und ob es ordnungsgemäß erkennbar war. Diese Frage lässt sich erst nach Akteneinsicht seriös beurteilen, weil dazu regelmäßig Unterlagen zur Beschilderung gehören.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Erst der verbleibende Wert ist die Grundlage für die Sanktion. Liegt Ihr Wert nur knapp über einer Stufengrenze, kann bereits eine kleine Korrektur den Unterschied machen – etwa zwischen einer reinen Geldbuße und einem Verfahren mit Punkten oder Fahrverbot.

Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts. Die Regelsätze fallen dort bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts, wo eine Ortstafel den Bereich kennzeichnet. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann außerdem geprüft werden, ob die Zuordnung zum Fahrer daraus überhaupt tragfähig folgt.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Wird das Fahrzeug auf Sie zugelassen, erreicht Sie die Post häufig als Halter – auch dann, wenn Sie selbst nicht gefahren sind. Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen. Zur Sache dagegen dürfen Sie schweigen, und daraus darf kein Nachteil gezogen werden; als überführt gilt niemand, weil er sich nicht äußert. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Gerade deshalb ist es sinnvoll, vor einer Reaktion zu klären, was die Akte tatsächlich enthält. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Eine spontane Erklärung im Anhörungsbogen kann dagegen Festlegungen schaffen, die sich später kaum korrigieren lassen.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, sollten Sie die Zweiwochenfrist im Blick behalten. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei. Außerorts – und damit auch auf der Autobahn – ist ein Fahrverbot im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; vieles läuft schriftlich über den Anwalt. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich das frühzeitig einplanen. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 3 in Richtung Oberhausen geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, wo die Einordnung von der Ortstafel abhängt.

Muss ich den Anhörungsbogen zur A 3 ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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