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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Hagen a.T.W in Fahrtrichtung Osnabrück

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Geblitzt auf der A 1 bei Hagen a.T.W in Fahrtrichtung Osnabrück

Sie sind auf der A 1 bei Hagen a.T.W in Fahrtrichtung Osnabrück in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Je nachdem, wie weit das Verfahren fortgeschritten ist, halten Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid in der Hand – beides hat unterschiedliche Konsequenzen.

Wichtig ist zunächst der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne Begründung. Diese Frist sichert Ihnen die Möglichkeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und den Vorwurf inhaltlich prüfen zu lassen, statt ihn ungeprüft hinzunehmen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Hagen a.T.W
Fahrtrichtung Osnabrück
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 1 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als Bereich außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts – die Einordnung Ihrer Fahrt in Richtung Osnabrück ist damit von vornherein klar und muss nicht über eine Ortstafel geklärt werden.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert, der auf dem Messgerät erscheint, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug kann über die Einstufung entscheiden, wenn Sie knapp an einer Stufengrenze liegen. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, werden zwei Punkte eingetragen.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch die Beschilderung festgelegt – teils dauerhaft, teils nur vorübergehend. Welche Begrenzung dem Vorwurf zugrunde liegt und ob sie zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß ausgeschildert war, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Anhörungsbogen: Was Sie sagen müssen – und was nicht

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Ihre Personalien müssen Sie angeben. Zur Sache selbst – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell gefahren wurde – sind Sie nicht zur Auskunft verpflichtet. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Häufig geht die Post zunächst an die Halteradresse, auch wenn eine andere Person am Steuer saß. Vorschnelle Angaben in einem solchen Fragebogen lassen sich später kaum korrigieren. Sinnvoll ist es, erst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden, ob und wie Sie sich äußern. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob Sie dem Fahrzeug als Fahrer zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich genau ansieht.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, ist nicht nur die Dauer relevant, sondern auch der Beginn: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat war also kein Fahrverbot rechtskräftig –, dürfen Sie den Antritt innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Schon deshalb lohnt es sich, den Vorwurf nicht ungeprüft zu lassen.

Falls Sie nicht in der Nähe von Hagen a.T.W wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Entfernung führen. Kommunikation, Einspruch und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch; eine persönliche Anreise ist für diese Schritte nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein Blick in die Police vor dem ersten Schritt ist daher sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 1 Richtung Osnabrück unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerhalb geschlossener Ortschaften.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Fahrereigenschaft darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch wahrt zunächst nur die Frist und muss nicht sofort begründet werden – die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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