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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Oyten, Fahrtrichtung Hamburg

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Geblitzt auf der A 1 bei Oyten, Fahrtrichtung Hamburg

Sie sind auf der A 1 bei Oyten in Fahrtrichtung Hamburg geblitzt worden und haben Post in der Sache erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: um die Frage, was genau Ihnen vorgeworfen wird, und um die Frist, die an das Schreiben gebunden ist.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Handelt es sich erst um einen Anhörungsbogen, ist noch keine Entscheidung getroffen: Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Oyten
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 1 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog rechnet Autobahnen den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften zu. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Ob eine Straße dagegen als innerorts gilt, richtet sich allein nach der Ortstafel – auf der Autobahn spielt diese Unterscheidung keine Rolle.

Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle erlaubt ist, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein, und sie können sich abschnittsweise ändern. Für ein Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welcher Wert im Vorwurf zugrunde gelegt wird und ob die Beschilderung dazu passt, die für den konkreten Fahrtabschnitt in Richtung Hamburg maßgeblich war. Genauso wichtig ist der rechnerische Ausgangspunkt: Vom gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist für die Einordnung des Vorwurfs entscheidend.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – nach Abzug der Toleranz – kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage des Beginns oft praktisch wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, darf der Zeitpunkt innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot ganz vermeiden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und seiner Begründung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Akteneinsicht und Verfahren aus der Ferne

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst damit lässt sich beurteilen, worauf der Vorwurf gestützt wird. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die sich bewerten lassen. Richtet sich das Schreiben an Sie als Halter, ohne dass die Fahrereigenschaft geklärt ist, ist die Fahrerfrage ein eigener Prüfpunkt.

Der Ablauf bleibt dabei überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht, dann inhaltliche Prüfung und Entscheidung über das weitere Vorgehen. Falls Sie nicht in der Nähe von Oyten wohnen, ist das kein Hindernis – ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, der Schriftverkehr läuft über den Anwalt. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt auf der A 1 bei Oyten – muss ich etwas dazu schreiben?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich. Eine Begründung können Sie später nachreichen, etwa nach Akteneinsicht.

Wird ein Verstoß auf der A 1 als innerorts oder außerorts behandelt?

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog zu den Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Weitere Messstellen: Landkreis Verden

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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