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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Bramsche, km 209,471, Richtung Münster

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Geblitzt auf der A 1 bei Bramsche, km 209,471, Richtung Münster

An dieser Stelle der A 1 bei Bramsche wurde in Fahrtrichtung Münster bei km 209,471 mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed gemessen. Zulässig sind hier 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um die Frage, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt – dieser Wert entscheidet über die Folgen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Äußerung. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bramsche
Fahrtrichtung Münster
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der Autobahn: Einordnung der Überschreitung

Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat für Sie eine unmittelbare Folge: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Maßgeblich ist zudem nicht der zunächst angezeigte Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Mit dieser Zahl lässt sich die Sache einordnen. Bis 20 km/h Überschreitung bleibt es bei einer Geldbuße ohne Eintrag im Fahreignungsregister. Ab 21 km/h kommt ein Punkt hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Bei einem zulässigen Wert von 120 km/h entscheiden deshalb schon wenige Stundenkilometer darüber, ob es bei einem reinen Geldbetrag bleibt oder ob Punkte und möglicherweise ein Fahrverbot im Raum stehen. Prüfen Sie den im Schreiben genannten Wert also genau und vergleichen Sie ihn mit der angegebenen Toleranz.

Allgemein gilt für Autobahnen: Geschwindigkeitsbeschränkungen werden durch Beschilderung festgelegt und können auch nur zeitweise oder abschnittsweise gelten. Ob die für Sie maßgebliche Beschilderung vollständig, richtig aufgestellt und erkennbar war, ergibt sich erst aus der Akte – nicht aus dem Bescheid.

Mobile Messung mit PoliScan Speed: was sich prüfen lässt

Gemessen wurde hier mobil. Bei mobilen Einsätzen hängt die Verwertbarkeit nicht nur vom Gerät ab, sondern auch von der ordnungsgemäßen Bedienung und Dokumentation im Einzelfall. Über eine Akteneinsicht können unter anderem der Eichnachweis, die Messunterlagen und die Beschilderung des betroffenen Abschnitts nachvollzogen werden. Ebenso gehört dazu die Frage, ob der Verstoß Ihnen als Fahrer überhaupt zugeordnet werden kann.

Falls ein Messfoto in der Akte liegt, lässt sich anhand dessen beurteilen, ob eine Identifizierung tatsächlich möglich ist. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch weitergeführt oder zurückgenommen wird. Deshalb ist die Reihenfolge fast immer dieselbe: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich Stellung nehmen.

Zum Anhörungsbogen: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder warum es schneller wurde, engen die späteren Möglichkeiten dagegen oft ein.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zunächst die Vollstreckung wichtig: Bestand in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, richtet sich allein nach Ihrem Einzelfall und muss belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Zusätzliches: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Bramsche wohnen, ist das für die Bearbeitung kein Hindernis – ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und damit aus der Ferne führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung; eine Deckungsanfrage ist schnell erledigt.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie viel darf ich bei km 209,471 auf der A 1 Richtung Münster fahren?

An dieser Messstelle gilt eine Beschränkung auf 120 km/h. Maßgeblich für das Verfahren ist Ihr gemessener Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Gilt die Stelle als innerorts oder außerorts?

Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Kann eine mobile Messung überhaupt angegriffen werden?

Auch bei einer mobilen Messung lassen sich über Akteneinsicht unter anderem Eichung, Messunterlagen, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Ob sich daraus etwas ergibt, zeigt erst die konkrete Akte.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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