Sie sind auf der A 1 bei Osnabrück in Fahrtrichtung Hamburg gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beides lässt sich ohne Hektik bearbeiten, sobald klar ist, welches Schreiben vorliegt und welche Frist daran hängt.
Wichtig ist zunächst der Unterschied. Ein Anhörungsbogen dient der Aufklärung und ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann – begründen müssen Sie ihn dabei nicht sofort. Diese Zeit können Sie nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und die Vorwürfe anhand der Akte zu prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Osnabrück |
| Fahrtrichtung | Hamburg |
| Bundesland | Niedersachsen |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
A 1 bei Osnabrück: Auf der Autobahn gilt der Bußgeldkatalog für außerorts
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Für Ihre Messung in Fahrtrichtung Hamburg bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß. Die Grenzen für Punkte und Fahrverbot verschieben sich dadurch aber nicht beliebig – ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht, zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt erlaubt ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten oder über Anzeigequerschnitte wechseln. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht nur der gemessene Wert relevant, sondern auch die Frage, welches Limit zum Zeitpunkt der Fahrt tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war. Genau das lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.
Ein weiterer Punkt betrifft den Ausgangswert: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen. Maßgeblich für die Einordnung im Bußgeldkatalog ist allein der Wert nach diesem Abzug. Gerade wenn Ihr Vorwurf knapp an einer Stufengrenze liegt, kann die richtige Berechnung über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Halterpost, Fahrerfrage und Schweigen zur Sache
Kommt das Schreiben an Sie als Halterin oder Halter, richtet sich die Frage nach der Fahrereigenschaft nicht automatisch gegen Sie persönlich. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache, also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell, sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.
Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, erst die Akte zu kennen. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Fahrerin oder zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu den Prüfpunkten.
Das gesamte Verfahren lässt sich schriftlich und aus der Entfernung führen. Falls Sie nicht in der Nähe von Osnabrück wohnen, ist eine Anreise für die Bearbeitung also nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.
Fahrverbot und Probezeit: Wann es ernst wird
Droht ein Fahrverbot, ist nicht nur seine Dauer relevant, sondern auch der Zeitpunkt. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird – ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls und muss belegt vorgetragen werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es sich, den Vorwurf vorher inhaltlich zu prüfen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messung auf der A 1 bei Osnabrück als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, wo sich die Einordnung nach der Ortstafel richtet.
Ich habe einen Anhörungsbogen zur Fahrt Richtung Hamburg erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person, Angaben zur Sache sind freiwillig. Wenn Sie dazu schweigen, darf das nicht gegen Sie verwertet werden.
Wie viel Zeit habe ich, wenn schon ein Bußgeldbescheid vorliegt?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Weitere Messstellen auf der A 1 in Niedersachsen
- Geblitzt auf der A 1 bei Oyten, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen, Fahrtrichtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen-Nord, Fahrtrichtung Bremen
- Geblitzt auf der A 1 bei Hagen a.T.W in Fahrtrichtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Bramsche, km 209,471, Richtung Münster
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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