Sie sind auf der A 1 bei Bramsche in Fahrtrichtung Osnabrück gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch.
Sie müssen sich inhaltlich nicht sofort erklären. Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht – und wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Sinnvoll ist, zunächst die Frist zu sichern und über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen, bevor Sie sich zum Vorwurf äußern.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Bramsche |
| Fahrtrichtung | Osnabrück |
| Bundesland | Niedersachsen |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Tempolimits auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet
Auf Autobahnen ergibt sich die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch nur zeitweise gelten – etwa durch Wechselverkehrszeichen oder durch Schilder, die für einen begrenzten Zeitraum aufgestellt werden. Für den Vorwurf ist deshalb nicht nur wichtig, wie schnell Sie gefahren sind, sondern welcher Wert an der Messstelle im Tatzeitpunkt tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar beschildert war.
Genau das lässt sich aus dem Bußgeldbescheid allein meist nicht beurteilen. Erst die Akte zeigt, welche Anordnung der Behörde zugrunde liegt, wie die Beschilderung vor der Messstelle dargestellt wird und ob die Dokumentation dazu vollständig ist. Prüfen lassen sich außerdem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann.
Wichtig für die Einordnung der Rechtsfolgen: Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Maßgeblich ist zudem nicht der abgelesene Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz – schon deshalb lohnt der Blick darauf, mit welcher Geschwindigkeit die Behörde rechnet.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte gibt es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es in Ihrem Fall dazu kommt, hängt davon ab, welcher Wert nach Toleranzabzug übrig bleibt.
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein Thema: Liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, dann wird die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, hat ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h besonderes Gewicht: Er zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, treten sie nicht ein.
Verfahren aus der Ferne führen
Falls Sie nicht in der Nähe von Bramsche wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis. Der Schriftverkehr mit der Behörde, der Einspruch und die Akteneinsicht laufen über die Kanzlei; Unterlagen können Sie digital übermitteln. Eine Anreise ist allenfalls dann ein Thema, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt – und auch dazu lässt sich vorher besprechen, welche Möglichkeiten bestehen.
Praktisch sinnvoll ist folgendes Vorgehen: das Zustelldatum des Bescheids notieren, die Zwei-Wochen-Frist im Blick behalten, den Einspruch fristgerecht einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden – und anschließend anhand der Akte entscheiden, ob und mit welchen Argumenten weiter vorgegangen wird. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann auch geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine Zuordnung zum Fahrer ergibt.
Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig. Eine kurze Nachfrage beim Versicherer vor der Mandatierung schafft hier Klarheit.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 1 bekommen – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und ersetzt keinen Beweis gegen Sie.
Gilt die Stelle bei Bramsche als innerorts oder außerorts?
Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit unter den innerörtlichen Werten.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Er muss nicht sofort begründet werden – die Argumente können nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Weitere Messstellen auf der A 1 in Niedersachsen
- Geblitzt auf der A 1 bei Hagen a.T.W in Fahrtrichtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Bramsche, km 209,471, Richtung Münster
- Geblitzt auf der A 1 bei Oyten, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 1 bei Osnabrück, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen, Fahrtrichtung Osnabrück
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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