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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Oyten in Fahrtrichtung Bremen

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Geblitzt auf der A 1 bei Oyten in Fahrtrichtung Bremen

Sie wurden auf der A 1 bei Oyten in Fahrtrichtung Bremen mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Konsequenzen.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid; Angaben zur Sache sind dort freiwillig. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und damit prüfen, ob die Messung und die Vorwürfe tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Oyten
Fahrtrichtung Bremen
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 1 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als Außerortsstraßen. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen – innerorts bereits ab 31 km/h.

Welche Höchstgeschwindigkeit an einer bestimmten Stelle gilt, ergibt sich auf Autobahnen allein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise oder über wechselnde Anzeigen gelten. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich bei einer Akteneinsicht überprüfen lassen: Welches Limit wurde dem Vorwurf zugrunde gelegt, und war es für Sie in Fahrtrichtung Bremen erkennbar angeordnet? Ebenso zu prüfen sind die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person am Steuer. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann auch dieses ausgewertet werden.

Maßgeblich ist zudem nicht der rohe Anzeigewert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach bestimmt, welche Rechtsfolgen überhaupt im Raum stehen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die genaue Einordnung nach Abzug der Toleranz entscheidend, weil sich die Rechtsfolgen nach Überschreitungsstufen staffeln.

Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob dieser Weg trägt, hängt vom Einzelfall und den vorgelegten Nachweisen ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Fristen, Schweigen und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben – verlassen sollte man sich darauf nicht. Notieren Sie deshalb das Zustelldatum.

Im Anhörungsbogen müssen Sie Ihre Personalien angeben, nicht aber zur Sache aussagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht immer erforderlich, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Oyten wohnen, sollte dieser Punkt früh angesprochen werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage lässt sich unkompliziert stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 1 bei Oyten als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zum Vorwurf darf nicht als Beweis gegen Sie verwertet werden.

Was kann bei einer Messung auf der Autobahn überprüft werden?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch bereits vor einem Bescheid. Prüfen lassen sich unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung des geltenden Limits und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Landkreis Verden

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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