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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 9 bei Hirschberg, km 241,5, Richtung München

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Geblitzt auf der A 9 bei Hirschberg, km 241,5, Richtung München

Bei Kilometer 241,5 der A 9 bei Hirschberg wurde in Fahrtrichtung München mobil gemessen. Zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wer dort schneller unterwegs war, erhält Post – zunächst häufig einen Anhörungsbogen, später einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem die Zeitschiene: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Damit bleibt das Verfahren offen, und über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Hirschberg
Fahrtrichtung München
Bundesland Thüringen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Warum die Beschilderung zählt

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts behandelt – unabhängig davon, wie weit der nächste Ort entfernt liegt. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Die Staffelung bleibt aber spürbar, denn mit steigender Überschreitung wachsen nicht nur die Geldbuße, sondern auch die Nebenfolgen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung. Sie können dauerhaft angeordnet sein, aber auch nur zeitweise gelten und wieder aufgehoben werden. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich bei Akteneinsicht überprüfen lassen: Welche Zeichen standen zum Tatzeitpunkt in Fahrtrichtung München, waren sie erkennbar und in der vorgeschriebenen Weise aufgestellt, und passt die Abfolge der Schilder zu dem im Bescheid angenommenen Limit? Aus einem Vorwurf im Bescheid folgt nicht automatisch, dass jeder dieser Punkte tragfähig belegt ist.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass von der gemessenen Geschwindigkeit eine Toleranz abgezogen wird. Maßgeblich für die Bewertung ist allein der Wert nach diesem Abzug – und der entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Mobile Messung: Was sich im Einzelfall prüfen lässt

An dieser Stelle wurde mobil gemessen. Anders als bei einer dauerhaft betriebenen Anlage kommt es hier zusätzlich darauf an, wie die Messeinrichtung im konkreten Einsatz aufgebaut und bedient wurde. Die Akte kann dazu Angaben enthalten – etwa zum Messprotokoll, zur gültigen Eichung und zu den Unterlagen, die den Ablauf des Einsatzes dokumentieren. Ohne Einsicht in diese Unterlagen lässt sich nicht beurteilen, ob der im Bescheid genannte Wert belastbar ist.

Ein zweiter Prüfpunkt ist die Fahrerfrage. Post der Behörde geht zunächst häufig an die Halteradresse, obwohl die Verantwortlichkeit an den Fahrer anknüpft. Falls ein Messfoto vorliegt, kommt es darauf an, ob sich daraus eine tragfähige Zuordnung ergibt. Der Anhörungsbogen ist dabei noch kein Bescheid, sondern die Gelegenheit zur Äußerung: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Falls Sie nicht in der Nähe von Hirschberg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Kommunikation, Einspruch und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch ab, eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – nach Toleranzabzug – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regelung relevant: Wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und damit in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen konkret dargelegt werden.

Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – ein Blick in die Police lohnt sich, bevor die Einspruchsfrist abläuft.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 9 galten 100 km/h – wird mein Verstoß als außerorts bewertet?

Ja. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig von der Nähe zu Hirschberg. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit unter den innerörtlichen Werten.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht gegen Sie verwendet werden; der Anhörungsbogen ist auch noch kein Bußgeldbescheid.

Lohnt sich Einspruch, obwohl mobil gemessen wurde?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung den Vorwurf tragen.

Weitere Messstellen auf der A 9 in Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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