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Geblitzt auf der A 99 im Aubinger Tunnel in München, Richtung Norden

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Geblitzt auf der A 99 im Aubinger Tunnel in München, Richtung Norden

Sie wurden auf der A 99 im Aubinger Tunnel in München in Fahrtrichtung Norden gemessen – dort gilt ein Tempolimit von 80 km/h, die Messung erfolgt durch eine stationäre Anlage. Ob Sie einen Anhörungsbogen oder schon einen Bußgeldbescheid erhalten haben, entscheidet darüber, was als Nächstes wichtig ist.

Kurz gefasst: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne Begründung. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe der Akte standhalten.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 99 (Autobahn)
Ort / Abschnitt München
Fahrtrichtung Norden
Bundesland Bayern
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S 330
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Was der vorgeworfene Wert bedeutet

Die A 99 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der zunächst gemessen wurde. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die Sanktion. Gerade an den Stufengrenzen kann das den Unterschied machen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Dass auf Autobahnabschnitten ein Tempolimit gilt, ergibt sich aus der Beschilderung; solche Anordnungen können dauerhaft oder vorübergehend sein. Welches Limit dem Vorwurf im Bescheid zugrunde liegt und ob es zum Tatzeitpunkt so ausgewiesen war, gehört daher zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen.

Stationäre Messung, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Weil hier eine stationäre Anlage eingesetzt wird, läuft die Post regelmäßig zunächst über den Halter. Wenn Sie als Halter angeschrieben werden, gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist eine der zentralen Fragen, ob sich die Person darauf dem Vorwurf zuordnen lässt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, schon vor einem Bußgeldbescheid. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich einschätzen, ob ein Einspruch inhaltlich etwas hergibt oder ob es sinnvoller ist, über Punkte wie ein Fahrverbot zu sprechen.

Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Notieren Sie sich deshalb das Zustelldatum.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und seiner Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – deshalb lohnt hier ein besonders genauer Blick in die Akte.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall vermeidbar. Falls Sie weiter entfernt von München wohnen, klären Sie diesen Punkt am besten früh. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330

So misst der Traffistar S330

Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.

Was wir in der Akte prüfen

Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:

  • Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
  • Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
  • Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
  • Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
  • Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
  • Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.

Zur Einordnung

Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.

Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 99 gilt im Aubinger Tunnel Tempo 80 – wird das als innerorts oder außerorts gewertet?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, wie hoch das angeordnete Limit ist. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich bin Halter, gefahren ist jemand anderes. Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; ob und was Sie mitteilen, sollten Sie vorher anwaltlich klären.

Lohnt sich Akteneinsicht, wenn die Messung von einer stationären Anlage stammt?

Ja, denn über einen Anwalt kann die Akte auch schon vor einem Bescheid eingesehen werden. Prüfbar sind dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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