An der A 27 bei Langwedel, Kilometer 46,436 in Fahrtrichtung Bremen, wurde Ihre Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät erfasst. Erlaubt waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn nun ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist, geht es zunächst um zwei Dinge: welche Frist läuft, und welcher Vorwurf konkret erhoben wird.
Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Sie müssen Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 27 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Langwedel |
| Fahrtrichtung | Bremen |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Was der Wert nach Toleranzabzug bedeutet
Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog immer zum Bereich außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts – entscheidend ist aber nicht der abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert bestimmt die Einordnung in die Stufen des Bußgeldkatalogs, und er entscheidet auch darüber, ob Punkte hinzukommen.
Punkte im Fahreignungsregister sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Limit von 100 km/h liegt die Schwelle zur Punktegrenze damit deutlich über dem Bereich, in dem es nur beim Bußgeld bleibt – ein Blick auf den genauen Wert im Bescheid lohnt sich deshalb, gerade wenn Sie knapp an einer Stufengrenze liegen.
Auf Autobahnen kann ein Tempolimit dauerhaft oder vorübergehend durch Beschilderung angeordnet sein. Dass die für den Vorwurf maßgebliche Begrenzung ordnungsgemäß und für die Fahrtrichtung erkennbar ausgeschildert war, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen. Das setzt voraus, dass die Unterlagen zur Messstelle vollständig vorliegen.
Mobile Messung: Was sich in der Akte überprüfen lässt
Die Messung erfolgte hier mobil. Bei einer mobilen Kontrolle kommt es unter anderem darauf an, dass das eingesetzte Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war, dass es entsprechend der Bedienvorgaben aufgebaut und betrieben wurde und dass die Dokumentation des Einsatzes nachvollziehbar ist. Diese Unterlagen sind nicht Teil des Bescheids – sie werden erst über die Akteneinsicht zugänglich.
Ein zweiter Prüfpunkt ist die Fahrerfrage. Der Bescheid richtet sich an eine bestimmte Person; ob der Vorwurf dieser Person zugeordnet werden kann, ist eine eigene Frage. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, ist zu prüfen, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Erhalten Sie Post als Halter, obwohl Sie nicht gefahren sind, sollten Sie nichts vorschnell bestätigen oder ausschließen, sondern erst die Aktenlage kennen.
Der praktische Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, Messung und Zuordnung prüfen, dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Das lässt sich vollständig aus der Ferne organisieren – falls Sie nicht in der Nähe der A 27 wohnen, ist für die Bearbeitung kein Termin vor Ort erforderlich. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; ein Blick in die Police oder eine kurze Anfrage bei der Versicherung klärt das meist schnell.
Fahrverbot und Probezeit: Wann es über das Bußgeld hinausgeht
Ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, stellt sich die Frage nach den Folgen im Alltag. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig – können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen nachvollziehbar dargelegt werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, hat ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine zusätzliche Konsequenz: Er gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, treten sie nicht ein. Deshalb ist es sinnvoll, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, wenn Zweifel am Vorwurf bestehen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 27 Richtung Bremen unterwegs – gilt dort der Tarif für innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze liegen dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Muss ich den Anhörungsbogen zur A 27 bei Langwedel ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder Nachteil angerechnet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Akteneinsicht danach erfolgen kann.
Weitere Messstellen: Landkreis Verden
- Geblitzt auf der A 1 bei Oyten, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der Verdener Straße (L 155) in Ottersberg, Richtung Ottersberg
- Geblitzt auf der A 27 bei Langwedel (km 39,350)
- Geblitzt auf der A 1 bei Oyten in Fahrtrichtung Bremen
- Geblitzt auf der A27 bei Achim, Höhe Abfahrt L167, Richtung Bremen
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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