An der A 1 bei Münsterland (Greven) wird bei Kilometer 297,6 in Fahrtrichtung Osnabrück stationär gemessen; zulässig sind dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Welcher Geschwindigkeitswert bleibt nach Abzug der Messtoleranz übrig und welche Folgen knüpft der Bußgeldkatalog daran?
Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist: Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Bis dahin können Sie in Ruhe prüfen lassen, ob die Vorwürfe tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Münsterland (Greven) |
| Fahrtrichtung | Osnabrück |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | Traffistar S 330 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der A 1 – warum der Wert nach Toleranzabzug entscheidet
Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat einen spürbaren Effekt: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Für die Einordnung Ihres Falls kommt es deshalb nicht auf den Wert an, den Sie im Bescheid zuerst ins Auge fassen, sondern auf die Differenz zwischen der zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h und dem vorwerfbaren Messwert.
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist allein der Wert danach. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das den Ausschlag geben. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte werden es, wenn für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Allgemein gilt für Autobahnen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Beschilderung angeordnet werden und auch nur zeitweise gelten können. Ob die Beschilderung im konkreten Fall ordnungsgemäß war und für Sie erkennbar galt, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht
Häufig landet die erste Post beim Fahrzeughalter, der nicht zwingend auch gefahren ist. Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen dagegen lassen sich später kaum zurücknehmen.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer trägt. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dieses zur Prüfung. Der Ablauf ist überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht nehmen, anschließend inhaltlich entscheiden.
Das alles funktioniert schriftlich. Falls Sie weiter entfernt von der A 1 bei Münsterland (Greven) wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Korrespondenz und Abstimmung laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; das lässt sich vorab klären.
Wenn ein Fahrverbot im Raum steht
Droht wegen der Höhe der Überschreitung ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen die zeitliche Gestaltung: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so auf Urlaub oder berufliche Termine abstimmen.
Zum anderen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Solche Umstände sollten früh und belegbar vorgetragen werden.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330
So misst der Traffistar S330
Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.
Was wir in der Akte prüfen
Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:
- Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
- Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
- Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
- Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
- Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
- Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.
Zur Einordnung
Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.
Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der A 1 Richtung Osnabrück bei km 297,6 mit mehr als 100 km/h gemessen worden – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, die Regelsätze fallen dort bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht negativ ausgelegt werden.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung kann später nachgereicht werden, etwa nach Akteneinsicht.
Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 1 bei Tecklenburg, Fahrtrichtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Lengerich in Fahrtrichtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Lotte, Fahrtrichtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Greven, Fahrtrichtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Leverkusen, km 401,8, Richtung Dortmund
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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