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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Greven, Fahrtrichtung Osnabrück

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Geblitzt auf der A 1 bei Greven, Fahrtrichtung Osnabrück

Sie sind auf der A 1 bei Greven in Fahrtrichtung Osnabrück geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Damit steht ein Vorwurf im Raum, der sich sachlich prüfen lässt – von der Messung selbst über die Beschilderung bis zu der Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zutreffend zugeordnet sind.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Bußgeldbescheid dagegen ist anfechtbar – gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Diese Frist sollten Sie im Blick behalten, während die inhaltliche Prüfung noch läuft.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Greven
Fahrtrichtung Osnabrück
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 1 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das ist kein Detail am Rande: Bei identischer Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Prüfen Sie daher, ob im Bescheid tatsächlich die außerörtliche Staffelung zugrunde gelegt wurde.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den das Gerät angezeigt hat, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt – und damit auch darüber, ob die Schwelle von 21 km/h Überschreitung überschritten ist, ab der es einen Punkt im Fahreignungsregister gibt. Zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; solche Anordnungen können auch zeitlich befristet sein oder über Wechselverkehrszeichen erfolgen. Welches Limit für Ihre Fahrt in Richtung Osnabrück galt und ob es ordnungsgemäß und nachvollziehbar angeordnet war, ergibt sich nicht aus dem Bescheid, sondern aus der Verfahrensakte.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und die Akte

Liegt Ihnen ein Anhörungsbogen vor, gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Geburtsdatum, Anschrift – müssen Sie machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht zur Äußerung verpflichtet. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade wenn unklar ist, wer das Fahrzeug geführt hat, kann eine vorschnelle Erklärung mehr festschreiben als nötig.

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung und ihre Dokumentation, der Eichnachweis, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto Teil der Akte ist, lässt sich auch dieses auf Erkennbarkeit und Aussagekraft hin bewerten. Erst mit diesen Unterlagen ist beurteilbar, ob der Vorwurf in der erhobenen Form tragfähig ist – vorher bleibt jede Einschätzung Spekulation.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie nicht in der Nähe von Greven wohnen, ist dafür keine Anreise erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage ist rasch erledigt.

Fahrverbot und Probezeit

Droht ein Fahrverbot, ist die zeitliche Gestaltung ein eigener Punkt: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. Das schafft Spielraum für Urlaub oder berufliche Termine.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 1 erhalten – muss ich antworten?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden und bedeutet nicht, dass der Vorwurf damit feststeht.

Gilt die A 1 bei Greven als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Bei sonstigen Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Prüfung erfolgt anschließend nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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