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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Tecklenburg, Fahrtrichtung Osnabrück

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Geblitzt auf der A 1 bei Tecklenburg, Fahrtrichtung Osnabrück

Sie sollen auf der A 1 bei Tecklenburg in Fahrtrichtung Osnabrück zu schnell gefahren sein und haben deshalb Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stationen desselben Verfahrens, und je nachdem, was vorliegt, sind unterschiedliche Schritte sinnvoll.

Wichtig ist zunächst der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anschließend beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Tecklenburg
Fahrtrichtung Osnabrück
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und was das für die Folgen bedeutet

Die A 1 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bewertung: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab einer Überschreitung von 41 km/h für Pkw vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greifen kann.

Unabhängig davon werden Punkte im Fahreignungsregister ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob Ihr Fall über oder unter diesen Schwellen liegt, entscheidet sich nicht am Rohwert der Messung: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade bei Werten knapp an einer Grenze lohnt daher ein genauer Blick darauf, welche Zahl im Bescheid steht und wie sie zustande gekommen ist.

Auf Autobahnen ergibt sich das jeweils zulässige Tempo aus der Beschilderung; solche Anordnungen können auch nur zeitweise gelten. Ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, im konkreten Fall eindeutig und ordnungsgemäß war, gehört zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen.

Halterpost, Fahrerfrage und das Recht zu schweigen

Angeschrieben wird zunächst regelmäßig die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das bedeutet nicht, dass damit auch die Fahrereigenschaft feststeht. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt auch für Halter, die ein Schreiben erhalten.

Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen sind deshalb oft der problematischere Weg: Sie können die Zuordnung zum Fahrer erst herstellen, die sonst noch zu klären wäre. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich über die Akteneinsicht prüfen, was daraus tatsächlich hervorgeht. Geprüft werden können außerdem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob der Vorwurf der richtigen Person zugerechnet wird.

Fristen, Fahrverbot und die Frage der Anreise

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht verlassen. Notieren Sie sich daher das Zustellungsdatum.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt wohnen, ist es ein Punkt, der früh angesprochen werden sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 1 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wird der Vorwurf außerorts bewertet, obwohl Tecklenburg als Ort genannt ist?

Ja. Die Ortsangabe dient nur der Einordnung der Stelle; Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, was bei gleicher Überschreitung niedrigere Regelsätze und eine höhere Fahrverbotsschwelle bedeutet.

Wie lange habe ich Zeit, wenn der Bußgeldbescheid schon da ist?

Zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch; eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur bei unverschuldeter Versäumung möglich.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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