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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Lotte, Fahrtrichtung Osnabrück

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Geblitzt auf der A 1 bei Lotte, Fahrtrichtung Osnabrück

Sie wurden auf der A 1 bei Lotte in Fahrtrichtung Osnabrück geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: welche Art von Schreiben vor Ihnen liegt und welche Frist daran hängt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen wird bestandskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – begründen müssen Sie diesen Einspruch nicht sofort. Notieren Sie sich deshalb als Erstes das Datum der Zustellung und lassen Sie anschließend prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Lotte
Fahrtrichtung Osnabrück
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Autobahnabschnitte können durchgehend unbeschränkt, dauerhaft begrenzt oder nur zeitweise begrenzt sein. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten werden durch Beschilderung festgelegt, auch vorübergehend, etwa durch aufgestellte Schilder oder Wechselverkehrszeichen. Für die Bewertung eines Vorwurfs ist deshalb nicht das allgemeine Gefühl vom Streckenabschnitt maßgeblich, sondern welches Zeichen für die Stelle und die Fahrtrichtung Osnabrück tatsächlich angeordnet und für Sie sichtbar war.

Genau das lässt sich aus dem Bescheid allein meist nicht beurteilen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; dann lässt sich nachvollziehen, welche Beschilderung dem Vorwurf zugrunde liegt, ob sie ordnungsgemäß angeordnet war und ob sie zur angegebenen Fahrtrichtung passt.

Wichtig für die Einordnung der Rechtsfolgen: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der reine Anzeigewert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt – bei Werten nahe einer Stufengrenze kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Was in der Akte geprüft werden kann

Ob eine Geschwindigkeitsmessung verwertbar ist, hängt von mehreren Punkten ab. Prüfen lassen sich unter anderem die Messung selbst und ihre Dokumentation, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung für die betroffene Fahrtrichtung sowie die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch die Frage dazu, ob die abgebildete Person überhaupt eindeutig identifizierbar ist.

Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eigene Schilderungen des Fahrtverlaufs bringen in dieser Phase selten einen Vorteil und können Spielräume verengen.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen. Falls Sie weiter entfernt von der zuständigen Stelle wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Akteneinsicht und die Korrespondenz nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht, ist der Zeitpunkt nicht beliebig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob ein solcher Weg realistisch ist, entscheidet sich am Einzelfall und muss belegt vorgetragen werden.

Fahren Sie noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 1 in Richtung Osnabrück unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich gefahren bin?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person, nicht die Angaben zur Sache. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Kann ich das Verfahren erledigen, ohne nach Lotte oder zur Behörde zu fahren?

Ja, Bußgeldverfahren lassen sich schriftlich führen. Akteneinsicht und Korrespondenz übernimmt ein beauftragter Anwalt, sodass eine persönliche Anreise in der Regel nicht nötig ist.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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