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Geblitzt auf der A 6 bei Sinsheim, Fahrtrichtung Heilbronn

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Geblitzt auf der A 6 bei Sinsheim, Fahrtrichtung Heilbronn

Sie sind auf der A 6 bei Sinsheim in Fahrtrichtung Heilbronn in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten und haben Post erhalten? Dann geht es zunächst darum, um welches Schreiben es sich handelt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne Begründung. Diese Frist zu sichern, ist der wichtigste Schritt – erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in der vorgeworfenen Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 6 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Sinsheim
Fahrtrichtung Heilbronn
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung nach dem Bußgeldkatalog ist eine Autobahn wie die A 6 immer dem Bereich außerorts zugeordnet. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung: Bei derselben Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus. Eine Ortstafel spielt hier keine Rolle, denn die Unterscheidung innerorts/außerorts richtet sich sonst nach der Beschilderung, auf Autobahnen aber nicht.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle gilt, ergibt sich allein aus der dort angeordneten Beschilderung. Auf Autobahnen können Begrenzungen dauerhaft, abschnittsweise oder auch nur zeitweise gelten. Für ein Verfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, welches Limit im Zeitpunkt der Messung tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß ausgewiesen war und ob die Beschilderung so beschaffen war, dass sie für Fahrende erkennbar wurde. Diese Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid selbst beantworten, sondern nur anhand der Akte.

Ebenso gehört zur Prüfung, welcher Wert dem Vorwurf zugrunde liegt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Liegt Ihr Fall nahe an einer Grenze, kann sich das unmittelbar auf die Rechtsfolgen auswirken.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – Name, Adresse, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer sich zum Vorwurf selbst nicht äußert, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Erklärungen sind erfahrungsgemäß der Punkt, an dem Verteidigungsmöglichkeiten verloren gehen. Sinnvoll ist es, zunächst die Akte anzufordern. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so auf Urlaub oder berufliche Termine legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab und muss dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt der Blick in die Akte, bevor man einen Bescheid einfach bestehen lässt.

Falls Sie weiter entfernt von Sinsheim wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Kommunikation, Akteneinsicht und Stellungnahmen laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police vor der Beauftragung schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 6 bei Sinsheim erhalten. Muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wird die Messung hier als innerorts oder außerorts bewertet?

Die A 6 ist eine Autobahn und wird im Bußgeldkatalog als außerorts eingeordnet. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden – die kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Rhein-Neckar-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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